Die neuesten Rechtstipps im Überblick
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2013
Eine nach Beginn der Berufsausbildung erstmalig gezahlte Ausbildungsvergütung ist im Monat der tatsächlichen Auszahlung bedarfsdeckend anzurechnen, und zwar für den gesamten Monat. Auf den Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns kommt es nicht an.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 08/2013
Auch ein Mann, der mittels Samenspende an der Zeugung eines Kindes mitgewirkt hat, ist berechtigt, die statusrechtliche Vaterschaft dieses Kindes mit dem Ziel anzufechten, dass er selbst als Vater festgestellt wird, es sei denn, die Zeugung des
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2013
Vervielfältigungen mittels eines Druckers und eines PCs stellen „Vervielfältigungen mittels beliebiger fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung” gem. Art. 5 Abs. 2 lit. a der RL 2001/29 dar, wenn diese Geräte
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2013
Hat der Patentinhaber eine Patentverletzungsklage erhoben, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, dann kann der Inhaber einer exklusiven Lizenz, die nach der Rechtshängigkeit der Klage eingeräumt worden ist, nicht selbst Klage
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2013
Die hartnäckige Weigerung eines Sharehosters, die andauernde Urheberrechtsverletzung durch einen Nutzer seines Diensts zu beenden (hier bei sechsmaligem Verletzungshinweis innerhalb von sechs Wochen), kann die Annahme seines Gehilfenvorsatzes
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 08/2013
Die Überlassung von Anwendungen für Mobiltelefone im Rahmen eines App Stores unterliegt dem Kaufrecht. AGB-rechtliche Beschränkungen des Käufers haben das kaufrechtliche Leitbild zu berücksichtigen und sind anderenfalls unwirksam. Auch für den
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2013
Eine ordentliche Kündigung aufgrund einer irrtümlichen Mietminderung wegen vermeintlicher Mängel kann ausnahmsweise mangels Wiederholungsgefahr ausgeschlossen sein, wenn bei einem jahrelang unproblematischen Verlauf des Mietverhältnisses der Mieter
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2013
Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) genügt jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung; da
Überbuchte Hotels, fehlender Kinderpool oder die gebuchte Reise kann erst gar nicht stattfinden: Für "vertane" Urlaubszeit steht Urlaubern ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Für einen Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG konnte ein erster Erfolg erzielt werden, nachdem es in der letzten Zeit etwas ruhiger um die S&K-Unternehmensgruppe geworden ist. Der Anleger konnte sich eine private Forderung ...