Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG: Erfolg für Anleger – AG München pfändet Geldbetrag

31.07.2013, Autor: Herr Hartmut Göddecke / Lesedauer ca. 3 Min. (1372 mal gelesen)
Für einen Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG konnte ein erster Erfolg erzielt werden, nachdem es in der letzten Zeit etwas ruhiger um die S&K-Unternehmensgruppe geworden ist. Der Anleger konnte sich eine private Forderung eines der Beschuldigten des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens sichern. Mit der vorliegenden Entscheidung steigen die auch die Chancen für andere Anleger. Allerdings müssen sie selbst aktiv werden.

Das Amtsgericht München (AG München) hat einem Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrestes gegen einen der Beschuldigten stattgegeben. Durch einen solchen Beschluss kann sich der Anleger seine Forderung sichern, unabhängig davon, wie lange ein zukünftiges gerichtliches Verfahren dauert.

Voraussetzung für einen solchen dinglichen Arrest ist das Vorliegen eines Arrestanspruches und eines Arrestgrundes. Der Arrestanspruch ist der zivilrechtliche Anspruch gegenüber dem Schuldner, der glaubhaft gemacht werden muss. Ein Arrestgrund ist gegeben, wenn ohne den Erlass des dinglichen Arrestes die spätere Zwangsvollstreckung vereitelt oder aber wesentlich erschwert würde. Beides sah das AG München aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Urkunden als gegeben an.

Das AG München bestätigte die Auffassung, dass der Beteiligungsprospekt der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG fehlerhaft ist und demzufolge ein Anspruch gegen den inhaftierten Schuldner besteht. Auch sah das Gericht aufgrund der Besonderheiten des Falles einen Arrestgrund als gegeben an. Grund hierfür war das u.a. auch der Schuldner in der Vergangenheit Vermögenswerte verschwendet hätte und weitere Vermögensverfügungen aufgrund der andauernden Untersuchungshaft nicht ausgeschlossen sind.

Zusammen mit dem Beschluss, in dem der dingliche Arrest erlassen wurde, hat das Gericht gleichzeitig die Pfändung einer Forderung des Schuldners gegenüber einem Dritten beschlossen. Dieser darf nun nicht mehr an den Schuldner leisten.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hatte am 19.02.2013 in einer bundesweiten Aktion mehrere Geschäftsräume im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Betreibens eines Schneeballsystems durchsucht und mehrere Beschuldigte verhaftet. Dies bleib natürlich nicht ohne Folgen für die geschlossenen Fonds der UNITED INVESTORS-Unternehmensgruppe, Hamburg bzw. der S&K-Unternehmensgruppe, Frankfurt am Main. Die Fondsgesellschaften befinden sich in Insolvenz, Anleger müssen von einem Totalverlust ausgehen.

Die Informationen, die Anleger derzeit von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhalten, sind aufgrund der anhaltend laufenden Ermittlungen mehr als dürftig. In einem Schreiben vom Main diesen Jahres wird den Anlegern mitgeteilt, dass eine Zuordnung der Vermögenswerte noch nicht erfolgen konnte. Das ist zwar verständlich, hilft Anlegern jedoch nicht weiter. Daher können Anleger nun auf Basis der Entscheidung des AG München aktiv werden.


Die von uns erwirkte Entscheidung des AG München ist unter verschiedenen Aspekten für Anleger ein wichtiger Schritt. Zum einen bestätigt das Gericht bei dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG Prospektfehler, die sich für Klageverfahren gegen die verantwortlichen Personen übertragen lassen. Das verbessert bereits jetzt die Erfolgsaussichten solcher Klagen für Anleger dieses Fonds.

Des Weiteren zeigt dies, dass ein erfolgreiches Vorgehen gegen die verantwortlichen Personen auch ohne die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main möglich ist. Dies ist unserer eigenen monatelangen intensiven Recherche in der Angelegenheit zu verdanken.

Zusammen mit einem solchen Beschluss kann dann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, die Zwangsvollstreckung in die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main arrestierten Vermögenswerte des jeweiligen Schuldners zuzulassen. Das verschafft den Anlegern einen erheblichen zeitlichen Vorteil gegenüber anderen Anleger, denn bei Pfändungen gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Wer also zuerst die Vollstreckung beantragt, geht anderen Gläubigern, die danach kommen, vor. Da wir davon ausgehen, dass das vorhandene Vermögen nicht zur Befriedigung sämtlicher Gläubiger ausreichen wird, ist das ein wichtiger Punkt.

Unabhängig von der Frage der Prospektfehler bei dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG, lässt sich dies auch für Anleger der anderen betroffenen Fonds (S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, S&K Investment GmbH & Co. KG, S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG) nutzen, da diese nach unserer Auffassung ebenfalls fehlerhaft sind. Auch für Anleger, die den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung an Firmen der S&K-Unternehmensgruppe verkauft haben (S&K Sachwert AG, S&K Immobilienhandels GmbH, S&K Real Estate Value GmbH) können davon profitieren, denn nach den uns vorliegenden Unterlagen besteht hier ebenfalls eine persönliche Haftung der handelnden Personen.

Für die von uns bereits vertretenen Mandanten erarbeiten wir – je nach persönlicher Situation – individuelle Lösungsansätze, denn uns ist in erster Linie an einer wirtschaftlichen Lösung gelegen. Nicht alles, was rechtlich möglich ist, ist auch wirtschaftlich sinnvoll. Auch für andere Anleger, die ihre Möglichkeiten kennen wollen, steht die KANZLEI GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE als Ansprechpartner zur Verfügung.

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