Rechtstipps in der Rubrik Berufsrecht der freien Berufe
Die Berechnung der Anwaltsgebühren ist nicht immer einfach. In manchen Fällen kann es sogar zu einer Haftung des Anwalts gegenüber dem Mandanten kommen. Dies gilt es zu vermeiden.
Bei der Berechnung von Anwaltsgebühren kann die Abgrenzung der Geschäftsgebühr von der Verfahrensgebühr für die Zwangsvollstreckung Probleme bereiten - wie auch die Toleranzgrenze.
Auch Rechtsanwälte sind im Arbeitsalltag von der Coronakrise betroffen und haben viele Fragen dazu, wie es nun mit Ihrer Tätigkeit weiter geht. Wir haben hier einige Informationen zusammengestellt.
Am 04. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshofs in Luxemburg nun entschieden: Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht. Doch was bedeutet das Urteil genau für Architekten und Ingenieure in Deutschland? ...
Es ist irreführend i.S.d. § 5 Abs.1 UWG sich als "ausgebildeter" Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu bezeichnen, obwohl man nicht als solcher von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen ist ...
Änderung des § 89b HGB: Hoffnung für Handelsvertreter im Rotationssystem Bisher: Ausgleichsanspruch konnte nicht höher sein als Provisionsverluste Der Ausgleichsanspruch konnte bisher nicht höher sein als die Provisionen, die der ...
Der BGH hat am 13.01.2011 klargestellt, dass einem Anwalt bei der Berechung seiner Gebühren ein Spielraum von 20 % zusteht. Eine Gebührenforderung ist erst dann unbillig und damit nicht verbindlich, sofern dieser Spielraum überschritten wurde. ...
Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1,3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechts-anwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht un-ter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu ...
Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Toleranzgrenze Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei einem Verkehrsunfall hat der Kläger auch den Ersatz der ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten in ...
Bei der Geschäftsgebühr kann eine höhere Gebühr als 1,3 nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war. Die Toleranzgrenze von 20% rechtfertigt es nicht, die Kappungsgrenze zu überschreiten. ...