Die neuesten Rechtstipps im Überblick
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012
Das beharrliche Nachstellen einer Kollegin unter bewusster Missachtung ihres entgegenstehenden Willens stellt „an sich” einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar. Die Schwere der Pflichtverletzung kann – ebenso wie ein bereits gegen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012
Beim Trennungsunterhalt ist an die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers zunächst ein großzügigerer Maßstab anzulegen als beim nachehelichen Unterhalt.Für die Frage, ob der Unterhaltsberechtigte durch die Betreuung eines gemeinsamen Kindes an
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2012
1. Besteht der Verdacht, dass die elterliche Sorge der gem. § 1626a Abs. 2 BGB allein sorgeberechtigten Mutter wegen Geschäftsunfähigkeit ruht und kommt daher die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater gem. § 1678 Abs. 2 BGB in Betracht, ist
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2012
Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, die auf einem Unterlassungsvertrag zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner beruht, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB. Die Rechtskraft
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 11/2012
Ein Architektenvermerk auf einem Entwurf bzw. Baubestandsplan für den Bau eines Theaters begründet nur eine Vermutung für die Urheberschaft an der hierin verkörperten Gestaltung, nicht aber auch eine Vermutung für die Urheberschaft an dem Bauwerk
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2012
1. Ein Anschlussinhaber muss alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu unterbinden.2. Unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen technischen Mittel im maßgeblichen Zeitraum zur
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2012
Der Admin-C ist nicht als Störer für unter der Domain versandte Werbe-E-Mails verantwortlich.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012
Die Anordnung von Rufbereitschaft unterliegt auch im öffentlichen Dienst der Mitbestimmung der Personalvertretung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
1. Ein durch einen Baumangel verursachter erheblicher Schimmelbefall berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Da der Mieter diesen Schimmelschaden nicht verursacht hat, ist es unerheblich, ob er ihn durch die Art und Weise der Beheizung befördert,