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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Abfindung

Rechtsanwalt Ralph Martz
Prozessionsweg 2a
69226 Nußloch
Rechtsanwalt Stefan Wilke
Deichstraße 6
49393 Lohne (Oldenburg)
Rechtsanwalt Stefan Krull
Wetzellplatz 2
31137 Hildesheim
Rechtsanwalt Frank Manneck
Triftstraße 26/27
06114 Halle (Saale)
Rechtsanwalt Derya Aygün
Bismarckstraße 9
95444 Bayreuth
Rechtsanwalt Dirk Ernst
Bochumer Straße 2-6
45276 Essen
Rechtsanwalt Joachim Schröder
Carl-Bosch-Straße 32
67133 Maxdorf
Rechtsanwalt Udo Harms
Goethestraße 2
32584 Löhne
Rechtsanwalt Michael Hug
Bergstraße 27
77736 Zell am Harmersbach

Abfindung: Was steht mir zu?

Die Abfindung ist eine Einmalzahlung als Ersatz oder Ausgleich für bestehende Ansprüche. Die Ansprüche ergeben sich vor allem aus Vertragsverhältnissen, die für eine gewisse Dauer abgeschlossen wurden (sog. Dauerschuldverhältnisse). Häufigster Anwendungsbereich für Abfindungen ist das Arbeitsrecht. Aber auch im Mietrecht und Pachtrecht, sowie bei Dienstverhältnissen und sonstige Ansprüchen wie z.B. Schadensersatz gibt es Abfindungen.

Abfindung: Was man beachten muss

Im Arbeitsrecht werden Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als einmalige Geldzahlungen auf meist freiwilliger Basis geleistet. Bei fristlosen Kündigungen ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nicht normiert. Häufig werden aber auch in solchen Fällen Abfindungen gezahlt. Damit sollen teure Streitigkeiten vor Gericht verhindert werden. Arbeitnehmer versuchen häufig diesen Vorgang zu beschleunigen und reichen nach dem Erhalt einer Kündigung in der Regel (pro forma) Kündigungsschutzklage ein. Die Höhe der Abfindung richtet sich meist nach der Höhe des Gehalts und den vermeintlichen Kosten eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht. Wird eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Kündigung betriebsbedingt war und der Arbeitnehmer sich nicht vor Gericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt. In manchen Tarifverträgen sind ebenfalls Abfindungsansprüche normiert. Oft werden Abfindungen mit einem Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag verbunden. Fehlt es in diesen Fällen an einem wichtigen Grund für den Vertrag, kann das zu einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld führen.

Abfindung muss versteuert werden!

Abfindungen sind genau wie der Arbeitslohn voll steuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei, da es sich nicht um Lohn für erbrachte Arbeit handelt. Wird durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt und eine Abfindung gezahlt, dann bleibt die Abfindung bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Kündigung unberücksichtigt.

FAQ zur Abfindung im Arbeitsrecht

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist die Abfindung normalerweise?
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
Kann eine Abfindung steuerfrei sein?
Kann man eine Abfindung ablehnen?