Rechtstipps in der Rubrik Familienrecht

Autor: RAuN Dr. Hubertus Rohlfing, FAErbR, Hamm/Westf.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2016

Kommt es dem Erblasser in erster Linie darauf an, dass der Empfänger der Zuwendung auf sein gesetzliches Erbrecht verzichtet, spricht dies dafür, eine als Ausgleich hierfür geleistete Zuwendung als entgeltlich anzusehen. Steht dagegen die Zuwendung

Autor: VorsRiOLG a.D. Horst Luthin, Altenberge
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 02/2016

Ein befristeter Umgangsausschluss anstelle etwa der Anordnung begleiteten Umgangs als milderem Mittel ist nur gestattet, wenn andernfalls das Wohl der betroffenen Kinder konkret gefährdet wäre. Ein wesentlicher Aspekt bei der Prüfung des Kindeswohls

2016-01-27 00:00:00.0, Autor Kerstin Prange (299 mal gelesen)

Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin erben Eltern das Facebook-Konto des Kindes Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 17.12.2015 (Az.: 20 O 172/15) haben Eltern einen Anspruch auf Zugang zu dem Facebook-Konto ihres verstorbenen ...

Autor: PräsFG a.D. Hansjürgen Schwarz, Illingen/Saar
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2016

Ein Masterstudium ist jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber

Autor: DirAG Dr. Michael Giers, Neustadt a. Rbge.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2016

1. Die Entziehung des Sorgerechts zur Trennung des Kindes von seinen Eltern ist nur bei einer Gefährdung des Kindeswohls zulässig, wobei an die Annahme einer Kindeswohlgefährdung hohe Anforderungen zu stellen sind. Erforderlich ist eine nachhaltige

Autor: RAin Monika Clausius, FAinFamR, Saarbrücken
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2015

§ 166 Abs. 3 FamFG geht bei einer zuvor abgelehnten kindesschutzrechtlichen Maßnahme § 1696 Abs. 1 BGB als Prüfungsmaßstab vor, wobei § 1626a Abs. 2 BGB eine widerlegliche Vermutung zum Kindeswohl aufstellt.

Autor: RA Michael Nickel, FAFamR, Hagen
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2015

1. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmsweise ist Prozesskostenhilfe nach Ende der Instanz zu bewilligen, wenn das Gericht einen nach § 139 ZPO rechtlich gebotenen Hinweis unterlassen

2015-11-10 00:00:00.0, Autor Andreas Jäger (382 mal gelesen)

Tränen des eigenen Kindes sind für Eltern immer ein ganz besonders tiefgreifender Schmerz. Umso verständlicher ist es, dass sie einen Betreuungsvertrag sofort auflösen wollen, sobald das Kind während der Zeit in der KiTa von Weinanfällen geplagt ist. ...

Autor: RiOLG Frank Götsche, Brandenburg/Havel
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2015

1. Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung, hat eine Gesamtsaldierung der beiderseitigen Ausgleichswerte zu erfolgen.2. Ergibt diese Bilanz, dass die an sich

Autor: RAin Monika Clausius, FAinFamR, Saarbrücken
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2015

Der Entzug des elterlichen Sorgerechts im einstweiligen Anordnungsverfahren kann nicht auf den Willen einer 14-Jährigen gestützt werden, die nicht mehr im Haushalt ihrer Eltern leben möchte.