Rechtstipps in der Rubrik Kuriose Urteile
Menschen- und Bürgerrechte sind heute in aller Munde. Besonders, wenn jemand etwas nicht darf, was er gern möchte. Nicht immer ist das aber gleich ein Verstoß gegen das Grundgesetz. Auch nicht bei Hitze.
So manche unerwarteten Kosten, gegen die sich ein Steuerzahler nicht wehren kann, können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Aber: Gilt dies auch für Erpressungsgelder?
Beim Einkaufen kann einem vieles zustoßen. Auch auf Gefahren durch mutwillig herumstehende Weidenkörbe müssen Kunden acht geben. Besonders, wenn sie gestrickte Kleidung tragen.
Verursacht man einen Schaden, haftet man auch dafür. Was aber ist, wenn der Schaden später durch einen gutgemeinten, aber unsachgemäßen Rettungsversuch eines Dritten erheblich vergrößert wird?
Was Sport ist, liegt im Auge des Betrachters. Auch Schach, Dart, Billiard oder – seit einiger Zeit – Computerspiele werden von manchem so angesehen. In manchen Fällen allerdings muss sich das Finanzamt mit dieser Frage befassen.
An sich sind Gegenstände, die der Erzielung von Einnahmen dienen, als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Manchmal allerdings entwickelt das Finanzamt Fantasie.
Die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Flugverkehr haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass bestimmte potentiell gefährliche Substanzen nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen.
Ein tolles Urlaubsland – wenn nur die vielen Einheimischen am Strand nicht wären! Ein Grund, den Reiseveranstalter zu verklagen? Nein, sagt das Amtsgericht Aschaffenburg.
Im Frühjahr ist in ländlichen Gegenden wieder verstärkt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu rechnen. Manchmal ist allerdings für zwei dieser Vehikel eine Straße einfach zu schmal.
Flugpassagiere haben bei großen Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. Es kommt jedoch immer darauf an, warum es zu der Verspätung gekommen ist: Airlines haften nicht für randalierende Katzenhalter.