Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett vor der Insolvenz

25.03.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1007 mal gelesen)
Erfolgsgeschichten sehen anders aus. Erst 2009 hatte HCI Capital den Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aufgelegt. Nun wurde nach Angaben des fondstelegramms die vorläufige Insolvenzverwaltung über die entsprechenden Fondsgesellschaften angeordnet.

Der HCI Dachfonds Exklusiv Multipurpose Quartett investierte in die vier Frachter MS Christoph M, MS Joerg N, MS Rene A und MS Tim B. Doch von Anfang an ging die Rechnung nicht auf. Die Anleger, die auf ordentliche Ausschüttungen gehofft hatten, wurden enttäuscht. Stattdessen musste bereits 2011 ein Sanierungskonzept beschlossen werden. Gebracht hat das offenbar nichts, denn nun steht die Insolvenz bevor. Damit droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes.

„2009 hatte die Krise der Schifffahrt schon begonnen. Überkapazitäten und niedrige Charterraten führten bereits bei einigen Schiffsfonds zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Wenn in dieser Zeit die Beteiligung an einem Schiffsfonds noch mit Argumenten wie sichere, renditestarke Kapitalanlage beworben wurden, war das eine krasse Falschberatung. Denn das Risiko war schon längst absehbar“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Solch eine Falschberatung bietet den geschädigten Anlegern allerdings auch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Cäsar-Preller: „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Die sind bei Schiffsfonds enorm hoch. Und eine Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko kann nicht zur Altersvorsorge geeignet sein.“

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch sämtliche Provisionen offenlegen müssen. „Erfahrungsgemäß sind die bei der Vermittlung von Schiffsfonds reichlich geflossen“, so Cäsar-Preller. Aber darüber hätte der Anleger auch informiert werden müssen. Bei Kenntnis dieser so genannten Kickback-Zahlungen hätte er seine Kaufentscheidung möglicherweise gar nicht erst getroffen. „Daher kann bei Verschweigen dieser Kickbacks Schadensersatz auf Rückabwicklung geltend gemacht werden“, erläutert Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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