HSH Nordbank wrackt eventuell etliche Schiffe ab – Möglichkeiten der Schiffsfonds-Anleger

14.10.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1237 mal gelesen)
Es ist nur eine kleine Meldung im Handelsblatt vom 11. Oktober 2013. „Eine kleine Meldung, die aber für etliche Schiffsfonds-Anleger gravierende Folgen haben könnte“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Denn das Blatt berichtet, dass die HSH Nordbank möglicherweise 30 bis 40 Schiffe abwracken möchte. „Das könnte dann auch eine ganze Reihe von Schiffsfonds und deren Anleger betreffen“, befürchtet Cäsar-Preller.

Zum Hintergrund: Die HSH Nordbank gilt als der weltgrößte Schiffsfinanzierer. Doch seit der Finanzkrise fällt es den Kunden offenbar immer schwerer, die Kredite auch zu bedienen.

„Die Meldung zeigt, wie akut die Krise der Schifffahrt immer noch ist. Die Hoffnung auf eine schnelle Kehrtwende scheint selbst bei den Banken – zumindest bei der HSH Nordbank – nicht mehr groß zu sein“, so Cäsar-Preller. Daher rät der erfahrene Jurist leidgeprüften Anlegern von Schiffsfonds, ihre Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.

Dafür könnte es mehrere Ansatzpunkte geben. „Unsere Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds gerne als sichere Kapitalanlage, möglicherweise sogar Altersvorsorge beworben wurden. Dass sie das nicht sind, ist inzwischen wohl allen Beteiligten klar. Die Anleger hätten aber schon im Beratungsgespräch auf diese Risiken bis zum Totalverlust des Geldes hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller.

Ebenso hätte die Bank über so genannte Kick-Backs, Provisionen, die sie für die Vermittlung erhält, aufklären müssen. „Denn an diesen Rückvergütungen kann der Kunde erst erkennen, ob die Bank ihr eigenes Interesse nicht über die Wünsche des Kunden stellt. Insofern kann dies maßgeblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben“, erklärt Cäsar-Preller.

Liegt Falschberatung oder das Verschweigen der Kick-Backs vor, kann Anspruch auf Schadensfall geltend gemacht werden. Natürlich ist dies immer im Einzelfall zu prüfen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de