Rechtstipps in der Rubrik Medienrecht

Autor: RA Daniel Elgert, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für IT-Recht, LEXEA Rechtsanwälte – www.lexea.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 08/2016

Der Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat” ist urheberrechtlich nicht geschützt. Es fehlt ihm mangels besonderer sprachlicher Gestaltung an der erforderlichen Schöpfungshöhe.

2016-07-18 00:00:00.0, Autor Dirk Uptmoor (459 mal gelesen)

Vollstreckung von Rundfunkgebühren ARD, ZDF und Deutschlandradio machen Ernst Trotz der Reform der Rundfunkgebühren (früher GEZ) sorgt dieses Thema in der Bevölkerung weiterhin für großen Unmut. Dieses liegt nicht zuletzt an ...

Autor: RA Martin Boden, LL.M., Boden Rechtsanwälte Düsseldorf, www.boden-rechtsanwaelte.de
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2016

In einem durchgestrichenen Preis erkennt der Verbraucher auch im Internethandel regelmäßig den früher geforderten Preis des Verkäufers.

Autor: RA Christopher Weber, Kather Augenstein Rechtsanwälte, Düsseldorf
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 07/2016

Ein freier Mitarbeiter hat auch ohne eine vertragliche Regelung mit seinem Dienstherrn einen Anspruch auf eine angemessene Erfindervergütung. Für die Berechnung der Höhe der Vergütung steht ihm gegen den Dienstherrn ein Anspruch auf Auskunft und

Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht LLS Lungerich Lenz Schuhmacher, Köln
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2016

Die Frage, ob im Online-Archiv einer Tageszeitung Altmeldungen zum Abruf bereitgehalten werden dürfen, in denen über den Verdacht einer Straftat im Zusammenhang mit einem später – nach § 170 II StPO – eingestellten Ermittlungsverfahren berichtet und

Autor: Dr. Martin Wintermeier, Rechtsreferendar am OLG München
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 06/2016

Geht eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf eine Fehlberatung eines Rechtsanwalts zurück, kann dieser gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb haften.

Autor: RA und FA für Gewerblichen Rechtsschutz Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Greyhills, Köln, www.greyhills.eu
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2016

Der Vertrieb einer entgeltlichen Werbeblocker-Software stellt einen Behinderungswettbewerb dar.

Autor: RA und FA für Gewerblichen Rechtsschutz Prof. Dr. Ulrich Luckhaus, Greyhills, Köln, www.greyhills.eu
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 05/2016

Der Vertrieb einer entgeltlichen Werbeblocker-Software stellt keinen Behinderungswettbewerb dar.

2016-04-18 00:00:00.0, Autor Lars Jaeschke (323 mal gelesen)

jameda – Urteil des BGH vom 01.03.2016 (Az.: VI ZR 34/15): Verbesserte Rechtsschutzmöglichkeiten für Ärzte gegen negativen Bewertungen im Internet Inzwischen liegt das jameda–Urteil des BGH vom 01.03.2016 (Az.: VI ZR 34/15) auch im Volltext ...

Autor: RA Philipp Fürst, Bremen
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 04/2016

Die Werbeangabe „Vitamine GESUND” für einen Rotbuschtee ist eine gesundheitsbezogene, unspezifische Angabe i.S.d. Art. 10 Abs. 3 HCVO.