Vorsicht Schrottimmobilie: Augen auf beim Immobilienkauf

10.12.2013, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (1231 mal gelesen)
In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen suchen viele Menschen nach einer geeigneten Kapitalanlage. Immobilien stehen dabei hoch im Kurs. „Beim Immobilienkauf ist jedoch Vorsicht geboten“, warnt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. „Denn unseriöse Anbieter nutzen die Gelegenheit und drehen den Menschen Schrottimmobilien an.“

Wenn dann bei der Suche nach einer geeigneten Kapitalanlage auch noch die Aussicht auf eine Steuerersparnis hinzukommt, steigt die Verlockung, zuzuschlagen. „Genauso arbeiten die Betrüger. Sie locken ihre Opfer mit der Aussicht auf eine Steuerersparnis und Gewinnen nach kurzer Zeit in die Falle“, sagt Cäsar-Preller. Am Ende haben die Käufer dann eine Schrottimmobilie erworben, also eine Immobilie, die deutlich weniger wert ist als der Kaufpreis.

Wer nicht auf solche Betrüger hereinfallen will, sollte einige Warnzeichen beachten. Meistens beginnt die Kontaktaufnahme telefonisch oder an der Haustür. Der „Türöffner“ ist oft die Steuerersparnis. Später stellt sich heraus, dass es dabei um den Erwerb einer Immobilie handelt. Typisch ist auch, dass sich die potenziellen Käufer schnell entscheiden sollen, da es schließlich noch eine Menge andere Interessenten gebe, die nur auf eine solche Gelegenheit warten. Den Notar und gegebenenfalls auch den passenden Kredit liefern die Betrüger gleich mit. Eine Besichtigung der Immobilie ist meistens erst gar nicht vorgesehen.

„Grundsätzlich sollte eine Immobilie nie gekauft werden, ohne sie eingehend zu besichtigen. Am besten mit einem unabhängigen Sachverständigen, der auch die versteckten Mängel entdeckt. Ebenso sollte der Kaufvertrag von einem Anwalt geprüft werden“, rät Cäsar-Preller. Keinesfalls sollte so eine Entscheidung unter Zeitdruck fallen und auch den Notar sollte der Käufer selbst auswählen, so der Jurist weiter.

Fällt trotzdem jemand auf eine Schrottimmobilie herein, sollten juristische Schritte geprüft werden, um aus der Sache wieder herauszukommen. Möglicherweise können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken kauft, muss über die Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, umfassend aufgeklärt werden“, erklärt Cäsar-Preller. Zu diesen Risiken zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen, Leerstände, Lage und Zustand der Immobilie. Ohne diese Risikoaufklärung können häufig Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Selbst wenn schon die Verjährung eingesetzt hat, besteht oft noch die Chance auf eine außergerichtliche Einigung“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit die Erwerber von Schrottimmobilien.

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