Rechtstipps in der Rubrik Familienrecht
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 01/2012
In Unterhaltsverfahren richtet sich der Verfahrenswert nach dem für die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung geltend gemachten Betrag. Hinzuzurechnen ist der geltend gemachte Rückstand. Der für den Einreichungsmonat in Ansatz gebrachte Betrag
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2011
Die Rechtspflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB kann dazu verpflichten, dem getrennt lebenden Ehegatten einen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt zu übertragen.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 12/2011
Hat eine Ehe über 30 Jahre gedauert und sind ehebedingte Nachteile eingetreten, so kann dies sowohl einer Unterhaltsbefristung als auch einer Unterhaltsherabsetzung entgegenstehen.
Eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Partner - die sog. Homo-Ehe Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), die sog. Homo-Ehe Homosexuellen Paaren steht die Ehe nach ...
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2011
Das Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner kann zu einer Ersparnis von Wohn- und Haushaltskosten und damit zu einer Minderung der Bedürftigkeit führen. Derartige Synergieeffekte kommen auch beim Zusammenleben mit einem volljährigen Kind in
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 11/2011
Der Antrag eines nichtehelichen Kindesvaters auf Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts hat nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn Umstände dargetan oder ersichtlich sind, die ein gemeinsames Sorgerecht als dem Kindeswohl förderlicher als
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2011
Das unterhaltsberechtigte Kind verletzt nicht seine aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgende Obliegenheit, seine Ausbildung innerhalb einer angemessenen Zeit aufzunehmen, wenn es während der ihm zuzubilligenden Orientierungsphase schwanger wird
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 10/2011
Bei Streit zwischen den geschiedenen Eltern über die Frage, wem das staatliche Kindergeld zusteht, kommt eine Bestimmung durch das Familiengericht nicht in Betracht, wenn feststeht, dass das Kind im Haushalt eines Elternteils lebt.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2011
Das volljährige Kind muss die seinen Unterhaltsanspruch begründenden Tatsachen behaupten und im Bestreitensfalle nachweisen. Dagegen trifft den in Anspruch genommenen Elternteil auch in einem Erstverfahren die Darlegungs- und Beweislast, wenn er
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2011
Sind Eltern Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familiengericht auch Pflegeeltern als Ergänzungspfleger (Wirkungskreis: Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge) auswählen, wenn sich zwischen ihnen und dem Kind über Jahre eine