Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2012
Auch wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der einzelnen Erwerber aus deren Kaufverträgen wirksam an sich gezogen hat, wird sie nicht Inhaberin dieser Rechte, so dass sie diese nicht an Dritte wie z.B.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2012
Einer Heizung, die nur von einem Techniker für das gesamte Gebäude justiert werden kann, ist nicht mangelhaft. Ein unwirtschaftlicher Betrieb selbst mit außergewöhnlich hohen Heizkosten für den Mieter ändert daran nichts, solange sich das
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2012
Die Regelung einer Teilungserklärung, durch die dem teilenden Eigentümer das Recht eingeräumt wird, künftig während der Dauer seiner Mitgliedschaft in der Gemeinschaft Sondernutzungsrechte an näher bezeichneten Pkw-Einstellplätzen einzelnen Wohnungen
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2012
Lässt ein Eigentümerbeschluss bei einer Auslegung nach objektiv-normativen Kriterien eine durchführbare Regelung noch erkennen, ist er nur anfechtbar, aber nicht nichtig.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2012
Lüftet der Mieter nicht in zumutbaren Umfang, hat er eintretende Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildungen selbst zu vertreten. Gewährleistungsrechte und -Ansprüche stehen ihm dann nicht zu. Vielmehr schuldet er Schadensersatz, der auch
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2012
Ob eine vom Vermieter beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme eine Verbesserung der Mietsache darstellt, ist grundsätzlich nach dem gegenwärtigen Zustand der Wohnung einschließlich der vom Mieter vorgenommenen Verbesserungsmaßnahmen zu beurteilen;
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2012
Fehlerhafte Verteilungsschlüssel rechtfertigen nur die Beschlussanfechtung in diesem konkreten Teilbereich.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2012
Betriebskostenvorauszahlungen können nur nach einer formell und inhaltlich ordnungsgemäßen Abrechnung geändert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BGH v. 16.6.2010 – VIII ZR 258/09, MietRB 2010, 258 = MDR 2010, 977)
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2012
Mit dem Beschluss über eine bauliche Veränderung im Interesse einzelner Wohnungseigentümer, können diesen die Kosten für die Errichtung und deren Folgekosten auferlegt werden (hier: Dachflächenfenster).
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2012
Ist in der Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesen, der Außenanstrich aber ausgenommen, ist eine