Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013
Wenn der Mieter bei duldungspflichtigen Maßnahmen nicht schlechthin deren Unterlassen verlangen kann, so rechtfertigen die Beeinträchtigungen durch eine Baumaßnahme es nicht, die Miete überwiegend (geschweige denn ganz) einzubehalten. An das
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2013
Für einen Verwalter nach dem WEG ist es erkennbar, dass keine Beschlusskompetenz für private Haftpflichtversicherungen eines Wohnungseigentümers besteht. Legt er einen diesbezüglichen Antrag zur Abstimmung vor, hat er durch grob schuldhaftes
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2013
1. Rügt der Mieter konkret inhaltliche Fehler der Betriebskostenabrechnung und errechnet er das zutreffende Abrechnungsergebnis selbst, kann er auf dessen Grundlage die Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB anpassen.2. Ist dem Mieter wegen eines
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2013
1. Ein Öltank ist auch dann wesentlicher Bestandteil eines Wohnhauses, dessen Beheizung er dient, wenn er nicht in das Gebäude, sondern in das Erdreich eingebracht worden ist.2. Auf einen solchen Tank finden die Regelungen der §§ 912 ff. BGB über den
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2013
Eine vorrangige Verrechnung von anteiligen Wohngeldzahlungen auf die Zuführungsbeträge zur Instandhaltungsrücklage läuft einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts zuwider und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2013
Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2013
Der Mieter hat nicht schon durch bloßes Ansehen oder Nutzen der Wohnung Kenntnis davon, dass ihre Fläche von der mietvertraglich vereinbarten abweicht, sondern erst durch Vermessen der Räume.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2013
Beschließen Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und einem Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsmäßige Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2013
Hat der Mieter eine ihm nach dem Mietvertrag obliegende Mietkaution zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels noch nicht geleistet, so geht der Anspruch auf erstmalige Zahlung der Mietkaution analog § 566a BGB auf den neuen Eigentümer über, ohne dass es
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2013
Ein Verwalter kann beantragen, dass eine vom Verwaltungsbeirat einberufene Versammlung, auf der er abberufen werden soll, nicht durchgeführt wird.