Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2013
Die Unwirksamkeit einer vereinbarten Befristung des Mietvertrages führt zu einer ausfüllungsbedürftigen Vertragslücke, welche durch ergänzende Vertragsauslegung dahin zu schließen ist, dass anstelle der unwirksamen Befristung für deren Dauer ein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 10/2013
Wird die Toleranzgrenze von 10 % hinsichtlich der vertraglich vereinbarten gegenüber der tatsächlichen Wohnfläche unzweifelhaft überschritten, ist der Vermieter berechtigt, seinem Mieterhöhungsverlangen die tatsächlich überlassene Wohnfläche zugrunde
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2013
Eine Strafanzeige des Mieters gegen den Vermieter stellt keinen Verstoß gegen die mietvertragliche Treuepflicht dar, wenn der Mieter keine den Vermieter schädigende Absicht verfolgt, lediglich eine unzutreffende rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 09/2013
Vereinbaren die Parteien eines befristeten Mietvertrages mündlich eine Option des Mieters zur Vertragsverlängerung, ist die gesetzliche Schriftform auch dann nicht gewahrt, wenn der Mieter sein Optionsrecht schriftlich ausübt und ihm der Vermieter
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2013
Eine ordentliche Kündigung aufgrund einer irrtümlichen Mietminderung wegen vermeintlicher Mängel kann ausnahmsweise mangels Wiederholungsgefahr ausgeschlossen sein, wenn bei einem jahrelang unproblematischen Verlauf des Mietverhältnisses der Mieter
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 08/2013
Den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) genügt jedenfalls bei Vorliegen gravierender Mängel der Bausubstanz nur eine den allgemein anerkannten Stand der Technik sowie die Regeln der Baukunst beachtende Sanierung; da
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2013
Bei der Abwägung, ob ein Mieter wegen seines Interesses am Empfang von Rundfunkprogrammen seiner Heimat eine Parabolantenne installieren darf, ist auch die besondere Situation ethnischer Minderheiten und Angehöriger einer bestimmten Volks- oder
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2013
Bei der Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum ist der Eintragungsbewilligung eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen, um dem Grundbuchamt die Prüfung zu erleichtern, dass die umgewandelte Eigentumseinheit die Anforderungen an
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten” ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2013
Die Wahrung der Aufhebung eines Sondernutzungsrechtes im Grundbuch darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass das nunmehr unbeschränkte Gemeinschaftseigentum allen Wohnungseigentümern zugänglich ist.