Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2014
Die allgemein erteilte Genehmigung zur Untervermietung der Wohnung oder eines Teils beinhaltet nicht automatisch die tageweise Untervermietung an Feriengäste.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2014
Geraten Postsendungen, die für den früheren Mieter bestimmt sind, nach dessen Auszug in den Gewahrsam des Vermieters, so darf sich dieser der Postsendungen nicht durch Einwurf in einen öffentlichen Briefkasten entledigen; er ist verpflichtet, die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2014
Das Mieterhöhungsverlangen kann die begehrte Mieterhöhung jedenfalls dann nicht unter Bezugnahme auf den Mietspiegel der Nachbarstadt begründen, wenn diese in ihrer Gesamtstruktur nicht mit der Gemeinde vergleichbar ist, in der die Mietwohnung liegt.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2014
Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die auf mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichteten Rechte an sich, sind einzelne Eigentümer mit der Verfolgung dieser Rechte ausgeschlossen. Ein Vergleich der Gemeinschaft mit dem
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2014
Stellt der Vermieter preisgebundenen Wohnraums die Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Schönheitsreparaturklausel fest, kann er einseitig die Kostenmiete um einen Zuschlag für die Kosten der Schönheitsreparaturen erhöhen, wenn nicht ein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2014
Auch wenn die Teilungserklärung einem Wohnungseigentümer eine Umbaumaßnahme (hier: Errichtung des Balkons für die Dachgeschosswohnung) dem Grunde nach gestattet, bedarf die Umsetzung der Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2013
Eine mietvertragliche Vereinbarung, dass der Vermieter nur in besonderen Ausnahmefällen kündigen kann, wenn „wichtige berechtigte Interessen des Vermieters eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen”, erhöht den Bestandsschutz des Mieters
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2013
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass die übrigen Wohnungseigentümer die Anbringung eines Briefkastens für ihn im Hauseingangsbereich zumindest solange dulden, bis sich die Wohnungseigentümer zu der Installation einer Briefkastenanlage für
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2013
1. Es ist nicht Sache des Mieters, eine Vereisung von Regenrinnen und -fallrohren zu verhindern.2. Es entspricht nicht der Sollbeschaffenheit der Mietsache, wenn es bei einem nur regensicher, aber nicht wasserdicht konstruierten Dach zu massiven
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2013
Auch wenn ein Wohnungseigentümer einem Eigentümerbeschluss zugestimmt und zuvor erklärt hat, er könne den überarbeiteten Beschlussvorschlag akzeptieren, bleibt er doch zur Anfechtung berechtigt.