Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2016
Die in einem Beschlussanfechtungsverfahren unterliegenden Wohnungseigentümer haften für den gegnerischen Kostenerstattungsanspruch nicht gesamtschuldnerisch.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2016
Für eine eigenmächtige Instandsetzung oder -haltung des Gemeinschaftseigentums kommt ein Bereicherungsanspruch nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen; den Bereicherungsausgleich schulden die Wohnungseigentümer,
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2016
Für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung genügt es für die Angabe der „Gesamtkosten”, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Kostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Mieter umlegt, auch wenn er diesen Betrag vorab bereinigt
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2016
Jede im Wohnraummietvertrag enthaltene Wohnflächenangabe, die von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweicht, ist für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ohne rechtliche Bedeutung; diese richtet sich allein nach der tatsächlichen Größe der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2016
Haben die Wohnungseigentümer vereinbart, dass die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und zwei weitere Wohnungseigentümer abhängig ist, genügt dennoch regelmäßig die
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2016
Die Räumung von Wohnraum gegenüber einem minderjährigen oder volljährigen Kind des Mieters mittels einstweiliger Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO ist deshalb nicht durchsetzbar, weil es an dessen Eigenschaft als mitbesitzende Drittperson fehlt. Eine
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2016
Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich kein Recht, in das Wohnungsgrundbuch anderer Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2015
Dem Mieter obliegt eine Schutz- und Fürsorgepflicht in Bezug auf die Mietwohnung, die sich auch in einer Pflicht zu einem positiven Tun in Form von Reinigungsarbeiten darstellen kann.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2015
Dem Zwangsverwalter steht gegen einen Immobilienverwalter, der vom Mieter anstelle des Eigentümers und späteren Zwangsverwaltungsschuldners die Kaution erhalten hat, ein Anspruch auf Überlassung der Kaution zu.
Mit Urteil vom 04.11.2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung vom 07.05.2013 rechtmäßig ist. Im gesamten Berliner Stadtgebiet gilt daher für eine Dauer von fünf Jahren eine von 20 % auf 15 % ...