Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2017 - Kindergeld steigt 2017

30.11.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (386 mal gelesen)
Alle Jahre wieder: Zum 1. Januar 2017 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert und auch diesmal wurden die Mindestsätze angehoben.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum Beispiel auf Basis einer Entscheidung des Gesetzgebers in der "Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder". Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden: "Es gibt aber auch weitere gute Nachrichten für Kindergeldbezieher. Ab Mitte 2017 soll das Kindergeld erhöht werden. Die Entscheidung dazu wird wohl im Dezember fallen!"

Ansonsten nicht viel Neues in der aktualisierten Tabelle, denn der vor und nach einer jeden Erhöhung immer heiß diskutierte Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners ändert sich gegenüber 2016 nicht. Dieser war zuletzt am 01.01.2015 angehoben worden.

Hier die jeweiligen Summen für den Mindestunterhalt: Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Der Bedarf des volljährigen Kindes (vierte Altersstufe) ermittelt sich nach den Bedarfssätzen der dritten Altersstufe zuzüglich der Differenz des Bedarfs der zweiten Altersstufe zur dritten Altersstufe.

Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527,00 € = 460,00 € + 67,00 € (460,00 € - 393,00 €) statt bisher 516,00 €. Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612 b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt ab dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190,00 €, für ein drittes Kind 196,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind 221,00 €.

Laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums soll das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223,00 € erhöht werden.

Joachim Cäsar-Preller:" Wir stehen Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten bei Fragen rund um die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gern zur Verfügung!"

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