Die neuesten Rechtstipps im Überblick
Manch Zeitgenosse gibt sich gerne für etwas aus, was er in der Realität nicht ist, z.B. als Staatsanwalt, Diplomat, Pilot oder auch Arzt. Fliegt er auf, droht ein Aufenthalt im Gefängnis.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016
Der Arbeitgeber haftet nicht für Rechtsverletzungen, die seine Beschäftigten über den Internetzugang am Arbeitsplatz begehen, sofern er vortragen kann, welche anderen erwachsenen Personen im relevanten Zeitraum Zugang zum Internetanschluss hatten und
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2016
Betreiber physischer Marktplätze haften für begangene Markenrechtsverstöße auf Beseitigung und Unterlassung.
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2016
Internethändler von Motorölen trifft keine Pflicht zur Übernahme der Versandkosten bei Rücksendung von Altöl.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2016
1. Brautschmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit zwischen türkischstämmigen Eheleuten der Ehefrau umgehängt wird, gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als ihr geschenkt.2. Verkauft der Ehemann ohne Zustimmung der Ehefrau den ihr
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 09/2016
Hat das volljährige Kind seinen Vater trotz Nachfrage nicht über seinen Studienentschluss (im Fach Medizin) informiert, so besteht unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn das Kind während der langen Wartezeit
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2016
Das Anbieten und Vertreiben von Werbeblockern zur Verhinderung von Onlinewerbung ist im Grundsatz nicht wettbewerbswidrig. Unzulässig ist es dagegen, wenn die Entscheidung über die Unterdrückung von Werbung von einer Vergütung abhängig gemacht wird.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 09/2016
Der Inhaber eines betrieblichen Internetanschlusses erschüttert die Vermutung seiner Täterschaft einer Urheberrechtsverletzung per Filesharing, wenn er schlüssig vorträgt, dass ein Mitarbeiter selbständigen Zugang zum Anschluss hatte.
Möglicherweise drohen Schadenersatzansprüche von Aktionären gegenüber der Volkswagen AG wegen der ihr vorgeworfenen Verletzung von Ad-hoc-Publizitätspflichten zum 18.09.2016 zu verjähren. Musterverfahren für Aktionäre in greifbarer ...