Risiken durch Facebook & Co.: Versicherer und Arbeitgeber lesen mit!

07.10.2016, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 2 Min. (218 mal gelesen)
Das Hochladen von Urlaubs- oder Sportfotos in soziale Netzwerke wie Facebook kann nachteilige Konsequenzen nach sich ziehen, wenn man Versicherungsleistungen erhält oder krankgeschrieben ist.

Gerade in der Versicherungswirtschaft kommt es immer häufiger vor, dass Versicherer soziale Netzwerke durchstöbern und infolge von Facebook-Einträgen Versicherungsleistungen streichen. So kam es in Dänemark kürzlich vor, dass ein Versicherer einer Rentenversicherung die Rente des psychisch erkrankten Versicherungsnehmers strich, nachdem dieser Urlaubsbilder bei Facebook veröffentlichte, welche ihn grinsend am Strand zeigten.

Zudem kann es durch Einträge auf sozialen Netzwerken zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber kommen, wenn man krankgeschrieben ist. Werden Urlaubsfotos während einer Krankschreibung hochgeladen, kommt es oft zur fristlosen Kündigung. Diesbezüglich entschied jedoch das Landesarbeitsgericht Hamm im März 2015 (1 SA 1534/14), dass es auf die Krankheit ankomme. Nach Ansicht des LAG Hamm müsse ein erkrankter Arbeitnehmer nicht notwendigerweise zu Hause bleiben. Im vorliegenden Fall war die Betroffene wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Dennoch verbrachte sie eine Woche auf Sylt und postete dies auf Facebook. Es folge die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber. Diese Kündigung sei jedoch nicht gerechtfertigt – so das LAG Hamm. Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung könne durch den Facebook-Eintrag nicht „erschüttert“ werden.

Hinweis:                              

Bitte beachten Sie, dass es einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf um herauszufinden, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin.