Rechtstipps in der Rubrik Baurecht
Eine Eigenbedarfskündigung einer Wohnung ist ohne Weiteres zugunsten von leiblichen Nichten und Neffen des Vermieters zulässig Leibliche Nichten und Neffen des Vermieters gehören ohne Weiteres zum Kreis der privilegierten Familienangehörigen im Sinne ...
Zu den Fristen für die Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten im Wege der Ersatzvornahme, nachdem insoweit ein Vorschuss bezahlt wurde Nach der Rechtsprechung des BGH, die zwischenzeitlich im Gesetz verankert wurde (§ 637 Abs. 3 BGB) kann der ...
Auch die Verwendung der Formulierung "ca" bei der Angabe der Wohnfläche führt nicht dazu, dass eine höhere Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10 % zulässig ist. Zentrale Bedeutung im Mietvertrag hat die Angabe der Wohnfläche. Diese dient nicht nur ...
Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten - oder wer muss was beweisen? Gerade bei Arbeiten am Bau werden häufig Zusatzleistungen auf der Basis von Stundenlohnvereinbarungen getroffen. Nach Ausführung der Arbeiten kommt es dann immer wieder zum ...
Die häufigsten Fehler bei der Vergabe von Bauarbeiten und bei der Bauabnahme Fehler: Keine Absicherung der Gewährleistungsansprüche im Vertrag Egal ob größere oder kleinere Arbeiten vergeben werden, es ist empfehlenswert im Vertrag schriftlich ...
Auch der Vermieter von Wohnraum kann nunmehr seine Mietzinsansprüche im urkundsprozess schnell und wirksam durchsetzen. Wer schon einmal versucht hat, seinen Mietzinsanspruch gegenüber dem Mieter im ordentlichen Gerichtsweg einzuklagen, wird leidvoll ...
Bei unwirksamen Schönheitsreparaturklauseln kann der Mieter die aufgewendeten Kosten einer Auszugsrenovierung vom Vermieter erstattet verlangen. Einmal mehr hat der BGH sich bei der Problematik der Schönheitsreparaturen auf die Seite des Mieters ...
Zu den besonders negativen Seiten des Vermieterdaseins zählt der Kostenaufwand, der nach erstrittenem Räumungsurteil im Fall der zwangsweise durchzuführenden Räumung durch den Gerichtsvollzieher anfällt. Bevor der herausgabepflichtige Bewohner aus ...
Die neue Heizkostenverordnung zwingt zur Umstellung des Umlagemaßstabes auf 70 zu 30. Mit in Kraft treten der neuen Heizkostenverordnung ab dem 01.01.2009 ist darauf zu achten, dass ab 2009 bei älteren Gebäuden die Umlage der Heizkosten nicht mehr ...
VOB/B im Lichte des Verbraucherschutzes nicht mehr privilegiert. In der Vergangenheit war anerkannt, dass immer dann, wenn die VOB/B als Gesamtes vereinbart wurde, diese uneingeschränkt Gültigkeit hat und eine Überprüfung einzelner Klauseln ...