Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2012
Betriebskostenvorauszahlungen können nur nach einer formell und inhaltlich ordnungsgemäßen Abrechnung geändert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, zuletzt BGH v. 16.6.2010 – VIII ZR 258/09, MietRB 2010, 258 = MDR 2010, 977)
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 07/2012
Mit dem Beschluss über eine bauliche Veränderung im Interesse einzelner Wohnungseigentümer, können diesen die Kosten für die Errichtung und deren Folgekosten auferlegt werden (hier: Dachflächenfenster).
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2012
Die Vermietung von Wohnungen an Touristen stellt nicht von vornherein eine Gebrauchsbeeinträchtigung für die Dauermieter dar, sondern nur wenn weitergehende Störungen entstehen als bei einer üblichen Wohnnutzung.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 06/2012
Ist in der Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesen, der Außenanstrich aber ausgenommen, ist eine
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2012
Die Formularklausel im Wohnungsmietvertrag, die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen unter Verwendung weißer Farbe vorschreibt, ist nur dann wirksam, wenn sie sich ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vertragsendes bezieht und dem
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 05/2012
Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund i.S.v. § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG hierfür besteht; den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2012
Auch wenn der Vermieter einen anderen Verteilungsschlüssel im Mietvertrag vereinbart hat, ist er verpflichtet, Frisch- und Schmutzwasser nach Verbrauch umzulegen, wenn während des Mietverhältnisses in sämtlichen Wohnungen und Gemeinschaftsräumen
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2012
In der Ladung müssen die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschlüsse so genau bezeichnet werden, dass die Wohnungseigentümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2012
Ein Beschluss über die Darlehensaufnahme durch die WEG ist nicht nichtig. Ein Anspruch auf (nachträgliche) Haftungsfreistellung aus der bestandskräftig beschlossenen und durchgeführten Kreditaufnahme besteht nicht.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2012
Bucht der Vermieter nach einer Erhöhung auf die ortsübliche Miete ohne Zustimmung des Mieters aufgrund einer Einzugsermächtigung die Erhöhungsbeträge ab, hat der Mieter einen Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung.