Rechtstipps in der Rubrik Mietrecht und Pachtrecht
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2012
Ein Beschluss über die Darlehensaufnahme durch die WEG ist nicht nichtig. Ein Anspruch auf (nachträgliche) Haftungsfreistellung aus der bestandskräftig beschlossenen und durchgeführten Kreditaufnahme besteht nicht.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 03/2012
Bucht der Vermieter nach einer Erhöhung auf die ortsübliche Miete ohne Zustimmung des Mieters aufgrund einer Einzugsermächtigung die Erhöhungsbeträge ab, hat der Mieter einen Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2012
Ein formularmäßiger Kündigungsverzicht in einem Wohnraummietvertrag, der das Recht zur Kündigung für die Dauer von 3 Jahren ausschließt, ist nicht mehrdeutig und damit wirksam.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 02/2012
Der Streitwert für eine Klage auf Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters ist der dreifache Betrag des auf den Kläger entfallenden Anteils an dem Honorar des Verwalters für die Restlaufzeit des Vertrages.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2012
Der Mieter, der die Herabsetzung einer Betriebskostenpauschale erstrebt, hat gegen den Vermieter nur dann einen Auskunftsanspruch, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Betriebskosten insgesamt ermäßigt haben.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 01/2012
Stellt sich bei der Feststellung eines Feuchtigkeitsschadens heraus, dass weitergehender Sanierungsbedarf besteht, so muss der Verwalter vor einer Auftragsvergabe auf der Baustelle entweder sachverständigen Rat einholen oder eine außerordentliche
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2011
Der Mieter hat den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen solche Geräte mit Funkablesung zu dulden; § 4 Abs. 2 HeizkostenV
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 12/2011
Der einem Sondereigentum (Wohnung) vorgelagerte Balkon ist auch ohne gesonderte Erklärung Bestandteil dieses Sondereigentums, so dass an ihm ein Sondernutzungsrecht für dessen Eigentümer nicht begründet werden kann.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2011
Verlängert der Vermieter die im Kündigungsschreiben gesetzte Räumungsfrist zum Zwecke des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, so fehlt es an einem für einen Nutzungsentschädigungsanspruch erforderlichen Rücknahmewillen.
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 11/2011
Aufwendungsersatzansprüche eines Wohnungseigentümers richten sich ausschließlich gegen den Verband Wohnungseigentümergemeinschaft.