Rechtstipps in der Rubrik IT-Recht
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 07/2016
Ein normal entwickeltes zwölfjähriges Kind besitzt die notwenige Einsichtsfähigkeit zu erkennen, dass in der Nutzung von Internettauschbörsen ein rechtswidriges Verhalten liegt. Dies gilt insb. dann, wenn es von seinen Eltern über die Gefahren einer
Bei Erhalt einer Abmahnung der Otto Kuntz GmbH durch Haremza Rechtsanwälte wegen Verstößen gegen die „sog. Impressumspflicht im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 6 TMG“ sollten Abgemahnte umgehend einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 06/2016
Die Beschriftung einer Schaltfläche im Internet, mit der ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen werden soll, mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig” verstößt gegen die Vorgaben der sog. Buttonlösung. Bei dem Angebot von mehreren
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 06/2016
Eine mittelbare Störerhaftung des Betreibers eines Ärztebewertungsportals kommt grundsätzlich erst dann in Betracht, wenn er von dem von einer negativen Bewertung Betroffenen unterrichtet wird.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 05/2016
Die Speicherung von Fahrzeugdaten im Kfz stellt keinen Mangel des Fahrzeugs selbst dar, es sei denn, es findet eine nicht beeinflussbare Weiterleitung von Daten an Dritte statt.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 05/2016
Das Überfliegen eines umfriedeten Grundstücks mit einer Flugdrohne verletzt das Recht des Grundstückseigentümers auf Privatsphäre.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 04/2016
Erhebt ein Mobilfunkanbieter von seinen Kunden im Falle einer sog. Rücklastschrift pauschal Schadensersatz i.H.v. 7,45 € durch Einrichtung seiner Rechnungssoftware in der Weise, dass der Betrag in den Rechnungen ausgeworfen wird, verstößt er gegen
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 04/2016
Das anlasslose Speichern von mittels einer sog. Dashcam angefertigten Videoaufnahmen stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen dar. Dem Betroffenen steht ein Unterlassungs- und Löschungsanspruch zu.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 03/2016
Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 03/2016
Eine Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins kann aufgrund fehlender gesetzlicher Formvorschriften auch per E-Mail erfolgen, wenn in der Satzung lediglich eine „schriftliche” Einladung vorgeschrieben ist.