Rechtstipps in der Rubrik IT-Recht
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2012
Eine Verpflichtung des Hostproviders zur Löschung eines beanstandeten Blogeintrags besteht, wenn auf der Grundlage der Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen und einer etwaigen Replik des Betroffenen unter Berücksichtigung etwa zu
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2012
Ein Unkenntlichmachen einer Person auf einem Foto liegt dann nicht vor, wenn bei der Verpixelung eines Gesichts noch Stirn, Haaransatz, Ohren sowie Mund- und Kinnpartie sichtbar bleiben und dadurch charakteristische Merkmale nicht verborgen werden.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2012
Das Entfernen von Simlock-Sperren bei Mobiltelefonen ist als Fälschen beweiserheblicher Daten und als Datenveränderung strafbar.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2012
Eine einmal erteilte Einwilligung in den Erhalt von Werbe-E-Mails verliert mit Ablauf eines längeren Zeitraums ihre Aktualität und kann den Versand werbender E-Mails dann nicht mehr rechtfertigen.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2011
Die Verwendung eines Domainnamens, der zugleich ein Nachname und eine Gattungsbezeichnung ist, stellt keine zu unterlassende Namensanmaßung dar, weil es von vornherein an einer Zuordnungsverwirrung fehlt. Dass die Domain nur geparkt wird, ist
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2011
Die Werbung mit dem Hinweis auf eine Zertifizierung durch den Anbieter „Trusted Shops” und die Verwendung eines Logos des Anbieters ist wettbewerbswidrig, wenn eine Mitgliedschaft bei Trusted Shops gar nicht besteht.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2011
Eine Einwilligung in Telefonwerbung ist vom Betroffenen gesondert zu erklären; es genügt nicht, dass die Erklärung in Textpassagen enthalten ist, die auch andere Erklärungen beinhalten.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2011
Dem Betreiber einer Hotelbewertungsplattform, der Internetnutzern die Möglichkeit bietet, auch unter Pseudonymen Bewertungen von Beherbergungsbetrieben zu veröffentlichen, sind die dort verbreiteten Äußerungen nicht zuzurechnen.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2011
Durch eine Bestätigungsmail im elektronischen Double-opt-in-Verfahren wird weder ein Einverständnis des Verbrauchers mit Werbeanrufen belegt, noch führt sie für sich allein zu einer Beweiserleichterung zugunsten des Werbenden.
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2011
Ein Arbeitgeber wird nicht allein dadurch zum Dienstanbieter i.S.d. TKG, dass er seinen Beschäftigten gestattet, einen dienstlichen E-Mail-Account auch privat zu nutzen. Belassen die Beschäftigten bei Nutzung des Arbeitsplatzrechners die eingehenden