Kostenlose Erstberatung – Arzthaftungsrecht

15.01.2015, Autor: Herr Hans-Berndt Ziegler / Lesedauer ca. 1 Min. (882 mal gelesen)
Der durch Behandlungsfehler geschädigte Patient muss beraten werden. Auch diese Beratung kann kostenlos erfolgen.

Nach der letzten Statistik des ADAC für 2014 ergibt sich, dass in Deutschland etwa nur noch 3300 Verkehrstote zu verzeichnen sind. Anders sieht es mit den Medizintoten aus. Nach einer Studie der AOK aus dem April 2014 (Krankenhausreport 2014) sterben an Behandlungsfehlern circa 19000 Menschen jährlich. 15000 sterben darüber hinaus an Klinikkeimen. Rechnet man die Infektionsfälle und die Behandlungsfehlerfälle zusammen, kommt man auf eine Zahl von 34000 Toten, also 10mal so viele Opfer im medizinischen Bereich, wie im Verkehrsunfallbereich. Trotzdem scheuen sich viele Medizingeschädigte zum Anwalt zu gehen, weil sie die vermeintlich hohen Kosten fürchten. Die Furcht ist unbegründet. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das Kostenrisiko zu minimieren. Beratungs- und Prozesskostenhilfe helfen bei Kostenarmut. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Anwalt zu vereinbaren, nach dem Kosten nur im Erfolgsfall entstehen oder einen Prozessfinanzierer einzuschalten. Wenn der Prozessfinanzierer grünes Licht gibt, trägt der Mandant ebenfalls kein Risiko. Über all diese Dinge muss der durch den Behandlungsfehler geschädigte Patient beraten werden. Auch diese Beratung kann kostenlos erfolgen. Das RVG sieht für die außergerichtliche Beratung keine bestimmten gesetzlichen Gebühren mehr vor, so dass der Anwalt in diesem Bereich eine Gebührenvereinbarung mit dem Patienten treffen darf, die auch den Verzicht auf Gebühren umfasst.
Wir sind zu einer solchen kostenlosen Erstberatung bereit.
Schildern Sie uns Ihren Fall, wenn Sie einen ärztlichen Kunstfehler oder Ärztepfusch vermuten. Am besten per Email. Wir antworten prompt.