Kürzungen der Versicherungen bei Abschlepp- und Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall sind unzulässig!

24.05.2012, Autor: Herr Sven Skana / Lesedauer ca. 1 Min. (1951 mal gelesen)
Verkehrsunfälle sind nicht nur nervenaufreibend, sondern bringen auch eine finanzielle Belastung mit sich. Eine zusätzliche Belastung durch die Kürzungen der Versicherung für Abschlepp- und Mietwagenkosten wurde nun erfolgreich durch das AG Stade unterbunden.

Das Gericht hat am 10.01.2012 entschieden, dass eine „Marktforschung“ über die angemessene Höhe von Abschlepp- und Mietwagenkosten für den Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall nicht zumutbar ist.

Hier beauftragte die unfallgeschädigte Klägerin ein Abschleppunternehmen, welches durch die beklagte Versicherung als überteuert eingestuft wurde. Die Versicherung hat daraufhin die von ihr herausverlangten Kosten auf einen „angemessenen“ Preis gekürzt. Eine solche Kürzung wurde für nicht zulässig erklärt, da es dem Geschädigten unzumutbar ist, sich unmittelbar nach dem Unfallgeschehen zu vergewissern, ob das beauftragte Unternehmen angemessene oder überteuerte Preise fordert. Die Versicherung wurde dazu verpflichtet, die vollen Kosten für den Mietwagen und Abschleppung des Autos nach dem Verkehrsunfall zu übernehmen!

Der Preisvergleich für Mietwagen war also hier nicht zumutbar.

Der Unfallteilnehmer ist in einem solchen Fall berechtigt, die gesamte Rechnungssumme seiner/ihrer Versicherung in Rechnung zu stellen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.