Schmerzensgeld bei fehlerhaften Hüftprothesen

10.12.2018, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (56 mal gelesen)
Mit einer künstlichen Hüfte soll das Leben wieder einfacher werden. Bei einigen Patienten ist durch eine fehlerhafte Hüftprothese aber das Gegenteil eingetreten. Bei ihnen wurde eine künstliche Durom-Metasul-Hüfte implantiert – mit zum Teil gravierenden Folgen für die Gesundheit.

Als diese Hüftprothese 2003 auf den europäischen Markt kam, galt sie als Verbesserung. Im Unterschied zu anderen Modellen waren hier Hüftkopf und Hüftpfanne aus Metall mit einem besonders großen Durchmesser gefertigt. Dabei wurde der Hüftkopf nicht direkt, sondern über einen Adapter mit dem im Oberschenkelknochen befestigten Prothesenschaft verbunden. Das sollte für mehr Beweglichkeit sorgen. Bei einigen Patienten traten aber schon bald nach der OP Schmerzen auf. 

Ursache für die Schmerzen war die künstliche Durom-Metasul-Hüfte. Sie führte im Endeffekt bei einigen Patienten zu Knochenauflösungen am Oberschenkelknochen und wies einen Metallabrieb aus Chrom, Kobalt und Titan im Bereich des Prothesenschafts auf. Als Folge musste die Hüftprothese wieder entfernt werden. 

Die Durom-Metasul-Hüftprothese wurde zwischen 2003 und 2008 in Deutschland implantiert. Inzwischen ist sie vom Markt verschwunden. In den USA bekam die Durom-Metasul-Hüfte der Firma Zimmer aus Indiana erst gar keine Zulassung. In Deutschland war das anders und hier wurde sie tausendfach bei Patienten eingesetzt, obwohl es Hinweise auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen gegeben hatte. 

Am Landgericht Freiburg werden rund 100 Klagen geschädigter Patienten verhandelt. In ersten Urteilen hat das LG Freiburg den Klägern Schmerzensgeld in Höhe von ca. 25.000 Euro zugesprochen. Anhand von Gutachten wurde festgestellt, dass ein Konstruktionsfehler bei der Hüftprothese vorliegt und dieser für den Hersteller, nach dem Stand von Wissenschaft und Technik als das Produkt auf den Markt kam, auch erkennbar war. Eine endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen, da der Hersteller Berufung eingelegt hat.

„Bei fehlerhaften Prothesen können die Patienten Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld geltend machen und die Hersteller in die Haftung nehmen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

 

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