Schrottimmobilien: Groß angelegte Razzia in Berlin

20.06.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (842 mal gelesen)
Mit einer groß angelegten Razzia gingen Polizei und Staatsanwaltschaft Anfang Mai gegen vermeintliche Immobilienbetrüger vor. Nach Medienberichten wurden 35 Büros und Wohnungen durchsucht sowie sechs Tatverdächtige festgenommen. Unter ihnen sollen auch zwei Notare gewesen sein.

„Leider gibt es in jedem Berufsstand schwarze Schafe“, bedauert Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht aus Wiesbaden. „Es zeigt aber auch, dass Betrüger keine Mittel scheuen, um Schrottimmobilien an den Mann zu bringen. Die Käufer der völlig überteuerten Immobilien stehen dann vor einem Scherbenhaufen oder sogar am Rand ihrer Existenz“, so Cäsar-Preller weiter.

Bei den Ermittlungen in Berlin wird den Beschuldigten gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 21 Fällen vorgeworfen. Dabei soll ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstanden sein. Die Kaufpreise sollen zum Teil das zweieinhalbfache des eigentlichen Verkehrswertes überschritten haben. „Mann kann sich vorstellen, was für finanzielle Verluste jedem einzelnen Käufer einer Schrottimmobilie entstanden sind“, so Cäsar-Preller.

Allerdings seien die Käufer von Schrottimmobilien auch nicht schutzlos gestellt. „Es gibt durchaus Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Cäsar-Preller. Idealerweise werde das Geschäft natürlich komplett rückabgewickelt.

Um eine Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen, könnte eine Falschberatung der Ansatzpunkt sein. Denn Käufer einer Immobilie zu Anlagezwecken müssen über alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, aufgeklärt werden. „Dazu zählen u.a. schwankende Mieteinnahmen, Leerstände, Sanierungsbedarf oder unattraktive Lage der Immobilie. Unserer Erfahrung nach blieb diese Risikoaufklärung in vielen Fällen aber aus“, sagt Cäsar-Preller.

Möglicherweise kann der Kreditvertrag zur Finanzierung der Immobilie sogar widerrufen werden, falls der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. „Das heißt, dass auch schon Jahre laufende Kreditverträge noch rückabgewickelt werden können“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Käufer von Schrottimmobilien.

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