Rechtstipps in der Rubrik IT-Recht
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2017
Wertersatz bei Widerruf im Fernabsatz
Ein Verbraucher, der im Fernabsatz einen Katalysator kauft, diesen in sein Kfz einbaut und eine Probefahrt durchführt, schuldet im Fall des Widerrufs dem Verkäufer Ersatz für die Verschlechterung, die dadurch an der Ware eingetreten ist. Der...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 02/2017
Unlautere SMS-Werbung für gemeinnütziges Projekt
Eine SMS-Mitteilung, durch die auf gemeinnützige Projekte hingewiesen wird, ist als unlautere belästigende Werbung einzustufen, wenn sie ohne Einwilligung des Empfängers versandt wurde und aus ihr das werbende Unternehmen und dessen...
Auch im neuen Jahr 2017 versenden die Waldorf Frommer Rechtsanwälte weiterhin zahlreiche Abmahnungen. Gegenstand der Abmahnungen ist unerlaubte Tauschbörsen-Nutzung, d.h. Filesharing im Internet. Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden seit ...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2017
Keine Belehrung von Gästen und Mitbewohnern bei Internetnutzung
Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung ist der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht verpflichtet, volljährige Mitglieder seiner Wohngemeinschaft oder volljährige Besucher und...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 01/2017
Strafbarkeit des Card-Sharings beim Pay-TV
Wer es Dritten ermöglicht, über sog. Card-Sharing die verschlüsselten Signale eines Pay-TV Senders zu entschlüsseln, macht sich wegen Computerbetrugs und unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen strafbar. Zugleich liegt eine Beihilfe zum...
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2016
Vereinbart ein Webdesigner bei Erstellung einer Homepage, dass im Honorar auch Nutzungsgebühren für von ihm gelieferte Fotos enthalten sind, so ist er gegenüber dem Auftraggeber für die Einholung aller erforderlichen Rechte verantwortlich und
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 12/2016
Das Impressum einer Internetseite muss Angaben enthalten, die dem Verbraucher eine schnelle Kontaktaufnahme und effiziente Kommunikation mit dem Unternehmer ermöglichen. Ist dies der Fall, bspw. durch Rückrufoption, E-Mail, Chatmöglichkeit, ist die
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Wer auf bundesweit ausgerichteten Portalen im Internet für Telekommunikationsleistungen wirbt und weder nach der Natur der Sache noch aufgrund entsprechender Hinweise als allein lokal oder regional ausgerichtetes Unternehmen zu erkennen ist, erweckt
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 11/2016
Die Verbreitung von beleidigenden Emoticons in sozialen Netzwerken kann grundsätzlich dazu geeignet sein, eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung zu begründen. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Kündigung setzt jedoch, jedenfalls bei
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 10/2016
Der Vorwurf einer schleppenden Zahlungsmoral mit namentlicher Benennung des Säumigen in einem Bewertungsportal kann dann im Rahmen einer wahren Tatsachenäußerung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit getragen sein, wenn eine angemessene Befriedigung