Ärger mit der Ratenschutzversicherung
29.09.2011, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (6719 mal gelesen)
Immer wieder beraten wir Mandanten bei denen folgendes Problem eingetreten ist:
Ein Kreditvertrag soll abgeschlossen werden, z.B. weil ein Auto angeschafft werden soll. Die Beratung findet entweder direkt beim Händler, oder aber in einer Bank statt.
In der Beratung werden Ihnen Risiken und Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Sie die monatlichen Raten für das Darlehen einmal nicht, oder nicht rechtzeitig, oder nicht in voller Höhe bezahlen können. Empfohlen wird eine Versicherung für diesen Zweck abzuschließen, eine sogenannte Ratenschutzversicherung.
In einer Werbung der Santander Bank heißt es z.B.:
Wer Auto fährt, benutzt den Sicherheitsgurt, Bergsteiger sichern sich durch Seile ab. Auch wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich absichern - am besten mit einer Ratenschutzversicherung. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit und Tod ab. Damit brauchen Sie sich auch im schlimmsten Fall keine Sorgen um die pünktliche Rückzahlung Ihres Kredites machen.
Quelle: http://www.santanderconsumer.de/de/privatkunden/finanzierungen/ratenschutzversicherung/ratenschutzversicherung.html
Aus Sorge das Darlehen von der Bank nicht zu erhalten, lassen sich viele Kunden überreden und schließen eine solche Versicherung ab.
Eins der dann auftretenden Probleme ist folgendes: In der Folgezeit kann durch glückliche Umstände das Darlehen vorzeitig abgelöst werden.
Nun fragen sich viele Bankkunden, wofür die Ratenversicherung noch gebraucht wird und wollen diese kündigen.
Der Versicherer akzeptiert jedoch die Kündigung nicht. Die Credit Life International N.V. aus Venlo z.B. - einer der großen Ratenschutzversicherer - schreibt kündigungswilligen Kunden häufig:
Sehr geehrter Herr xy,
Ihr Kündigungsschreiben hinsichtlich Ihrer Ratenschutzversicherung ist uns zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, welche den Versicherungsbedingungen zugrundeliegen, ist die Kündigung des Versicherungsverhältnisses zum Schluss des dritten sowie jedes weiteren Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die von Ihnen veranlasste Kündigung wird somit zum xx.yy.zzzz wirksam.
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen werden wir unaufgefordert auf den Vorgang zurückkommen und Ihne eine Abrechnung des Versicherungsverhältnisses zusenden.
Kunden fürchten nun regelmäßig noch jahrelang für etwas zahlen zu müssen, was nicht mehr benötigt wird und werfen Ihrem Bankberater vor, Sie diesbezüglich nicht richtig aufgeklärt zu haben.
Das die Restschuldversicherung 3 Jahre läuft stimmt erst einmal so. § 11 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz lautet:
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Aber: Mit der Kündigung des Kredites fällt jedoch nach unserer Auffassung das versicherte Risiko weg - die Versicherung wurde zusammen mit dem Kredit verkauft und ist demzufolge "zweckgebunden" - und es müsste damit ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Versicherung tatsächlich vorzeitig kündigen können und einen Erstattungsanspruch haben.
Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns.
Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.
Ein Kreditvertrag soll abgeschlossen werden, z.B. weil ein Auto angeschafft werden soll. Die Beratung findet entweder direkt beim Händler, oder aber in einer Bank statt.
In der Beratung werden Ihnen Risiken und Konsequenzen für den Fall aufgezeigt, dass Sie die monatlichen Raten für das Darlehen einmal nicht, oder nicht rechtzeitig, oder nicht in voller Höhe bezahlen können. Empfohlen wird eine Versicherung für diesen Zweck abzuschließen, eine sogenannte Ratenschutzversicherung.
In einer Werbung der Santander Bank heißt es z.B.:
Wer Auto fährt, benutzt den Sicherheitsgurt, Bergsteiger sichern sich durch Seile ab. Auch wer einen Kredit aufnimmt, sollte sich absichern - am besten mit einer Ratenschutzversicherung. Sichern Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit und Tod ab. Damit brauchen Sie sich auch im schlimmsten Fall keine Sorgen um die pünktliche Rückzahlung Ihres Kredites machen.
Quelle: http://www.santanderconsumer.de/de/privatkunden/finanzierungen/ratenschutzversicherung/ratenschutzversicherung.html
Aus Sorge das Darlehen von der Bank nicht zu erhalten, lassen sich viele Kunden überreden und schließen eine solche Versicherung ab.
Eins der dann auftretenden Probleme ist folgendes: In der Folgezeit kann durch glückliche Umstände das Darlehen vorzeitig abgelöst werden.
Nun fragen sich viele Bankkunden, wofür die Ratenversicherung noch gebraucht wird und wollen diese kündigen.
Der Versicherer akzeptiert jedoch die Kündigung nicht. Die Credit Life International N.V. aus Venlo z.B. - einer der großen Ratenschutzversicherer - schreibt kündigungswilligen Kunden häufig:
Sehr geehrter Herr xy,
Ihr Kündigungsschreiben hinsichtlich Ihrer Ratenschutzversicherung ist uns zur weiteren Bearbeitung zugeleitet worden.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, welche den Versicherungsbedingungen zugrundeliegen, ist die Kündigung des Versicherungsverhältnisses zum Schluss des dritten sowie jedes weiteren Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die von Ihnen veranlasste Kündigung wird somit zum xx.yy.zzzz wirksam.
Nach Ablauf der vorgenannten Fristen werden wir unaufgefordert auf den Vorgang zurückkommen und Ihne eine Abrechnung des Versicherungsverhältnisses zusenden.
Kunden fürchten nun regelmäßig noch jahrelang für etwas zahlen zu müssen, was nicht mehr benötigt wird und werfen Ihrem Bankberater vor, Sie diesbezüglich nicht richtig aufgeklärt zu haben.
Das die Restschuldversicherung 3 Jahre läuft stimmt erst einmal so. § 11 Abs. 4 Versicherungsvertragsgesetz lautet:
Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Aber: Mit der Kündigung des Kredites fällt jedoch nach unserer Auffassung das versicherte Risiko weg - die Versicherung wurde zusammen mit dem Kredit verkauft und ist demzufolge "zweckgebunden" - und es müsste damit ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Versicherung tatsächlich vorzeitig kündigen können und einen Erstattungsanspruch haben.
Gerne setzen wir Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns.
Übrigens: Nach unserer Erfahrung werden unsere Kosten regelmäßig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Auch darum kümmern wir uns gerne für Sie.
Autor dieses Rechtstipps

Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné
Weitere Rechtstipps (163) Weitere Rechtstipps (163) Alternativen zur teuren Restschuldversicherung Mögliches Schneeballsystem: Hat die German Property Group Anleger bewusst getäuscht? Kündigung des Kostentreibers Restschuldversicherung Guido Lenné im WDR: mangelnde Beratung durch Banken zu Geldanlagemodellen Betriebsschließungsversicherung: Allianz erneut mit außergerichtlichem Vergleich Erben mit guten Chancen auf nicht in Anspruch genommene Betriebsrente Ab sofort in Kraft: Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei Online-Zahlungen Guido Lenné im WDR: Schuldenfalle Finanzierung und Ratenkauf Zwangsversetzung: Müssen Arbeitnehmer das einfach hinnehmen? Streit um Zinsklauseln in Prämiensparverträgen: BaFin kämpft für Verbraucher Kann man die Restschuldversicherung als Verbraucher widerrufen? Restschuldversicherung: Zahlt sie oder zahlt sie nicht? EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Verlust der NFC-Bankkarte Guido Lenné im WDR: nachträglicher Frust mit Corona-Soforthilfe Guido Lenné im SWR: Betrüger plündern Bankkonto – ist die Bank mitverantwortlich? Guido Lenné in der WDR Servicezeit: kostenloses Girokonto – nicht für Betreute? Restschuldversicherung: teurer Spaß? Streit um Betriebsschließungsversicherung: Allianz hat vor Gericht schlechte Karten Guido Lenné in der WDR Servicezeit: Gebrauchtwagengarantie fahrzeug- oder personengebunden? Guido Lenné im WDR: Vorsicht vor Vorauszahlungen beim Autokauf Guido Lenné in Das Erste: PayPal im Notfall nicht erreichbar Restschuldversicherung: wann ist sie unnötig? Restschuldversicherung – „Nice-to-have“ oder Kostenverursacher? Ungerechtfertigte Negativbewertungen bei Google & Co: richtiges Vorgehen Urteil in erstem Testverfahren der P&R-Insolvenzverwalter: Anleger darf Geld behalten Achtung PayPal-Nutzer: neue Betrugsmasche im Internet Betriebsschließung unter Corona: Versicherer verklagen – wie stehen die Chancen? VG Düsseldorf zum Online-Casinoverbot: immer bessere Chancen für Spieler Widerruf Kreditvertrag? Fehlende Pflichtangaben machen es möglich Betriebsschließungsversicherung: LG Mannheim sieht Leistungsverweigerung kritisch Zahlen oder nicht zahlen? Betriebsschließungsversicherungen in Corona-Zeiten Widerruf von Darlehensverträgen: Schlagabtausch zwischen BGH und EuGH Zahllose Prämiensparverträge mit falschen Zinsberechnungen Widerrufsbelehrung: Verwendung des gesetzlichen Musters in Darlehensverträgen Uneinigkeit zwischen EuGH und BGH zum Widerruf von Kreditverträgen – Guido Lenné dazu als Experte im WDR PayPal steigt aus Online-Glücksspielgeschäft aus Schnell zum Fahrverbot: der neue Bußgeldkatalog Diesel-Abgasskandal: zahllose Klagen gegen Daimler beim LG Stuttgart Anlagebetrug mit Kryptowährung: Investoren um mehr als 100 Mio. € betrogen 280.000 Prämiensparverträge seitens Sparkassen gekündigt OLG Linz: Online-Casino muss 130.000 € an Spieler zurückzahlen Ansprüche gegen VW im Dieselskandal 2018 nicht verjährt Zahlreiche Anträge auf Baukindergeld abgelehnt – Guido Lenné dazu im WDR Bloß nicht vor Gericht: Online-Casinos bieten vermehrt Vergleiche an Post vom Insolvenzverwalter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft Vorsicht Insolvenzanfechtung: wenn der Insolvenzverwalter Geld zurückverlangt Umstrittene Kompromisslösung zu Betriebsschließungsversicherungen in der Corona-Krise Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen: EuGH mit verbraucherfreundlichem Urteil „Kaskadenverweis“ in Darlehensverträgen ist unionsrechtswidrig – Autokredite widerrufen Abgasskandal: Vergleichsangebote von VW in der Musterfeststellungsklage sehr unterschiedlich Corona-Pandemie: Betriebsschließungsversicherungen verweigern Zahlung BGH-Beschluss zugunsten von Mercedes-Käufern im Abgasskandal Corona: Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz Besteht bei Flugausfall wegen Coronavirus Anspruch auf Flugpreiserstattung? Vergleich bei Musterfeststellungsklage Ändert sich durch Corona das Umgangsrecht? Zu welchen Maßnahmen ist der Arbeitgeber in der Corona-Krise berechtigt? Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) - Hilfe für Familien in der Corona-Krise Aktuelles Urteil des EuGH zum „Kaskadenverweis“ in Darlehensverträgen Corona-Krise: Kündigung durch Arbeitgeber – was ist zu beachten? Bundesverwaltungsgericht: Online-Sportwetten nicht legal Maredo und Vapiano pleite? Wir helfen Gläubigern. Aufhebungsverträge: Arbeitnehmer trotz Corona nicht zum Abschluss verpflichtet Corona-Krise: Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall in Unternehmen Ahndung von Verstößen gegen Quarantäne, Kontaktverbot oder Ausgangssperre wegen Coronavirus Corona-Krise: Maßnahmen zur Liquiditätssicherung Corona-Krise: KfW-Fördermittel beantragen Corona: Insolvenzen erwartet – was dann? Corona-Krise: Unsere Kanzlei ist unverändert für Sie da Schulen und Kitas wegen Coronavirus geschlossen: arbeitsrechtliche Konsequenzen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage: die Vor- und Nachteile Beitrag im NDR: Darstellung der „Bild“ zur Legalität von Online-Casinos nicht zutreffend Firmengründer von P&R verstorben Corona: Darf ich die Dienstreise nach China verweigern? Doch noch Vergleich bei Musterfeststellungsklage gegen VW Wie sich Unternehmen gegen ungerechtfertigte Rezensionen wehren können Diesel-Skandal: LG Wuppertal verurteilt Daimler zu Schadensersatz Coronavirus: Gehaltsfortzahlung bei Quarantäne? Musterklage: Verhandlungen zwischen Verbraucherzentrale und VW gescheitert Thomas Cook-Insolvenz: Geschädigte erhalten erste Zahlungen Negativzins trifft jetzt auch den Verbraucher Urteil gegen PayPal: Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV Thomas Cook: Bundesregierung hilft Geschädigten mit Steuergeldern P&R: erste Forderungsprüfungen im Insolvenzverfahren Musterklage gegen Erzgebirgssparkasse Warnsignale erkennen: Autohäuser kurz vor Insolvenz Anlagebetrug & Insolvenz: die PIM Gold P&R-Insolvenz: Altanleger sollen Geld zurückzahlen Thomas Cook-Insolvenz: kurzfristig noch Geld retten VW-Skandal: auch Softwareupdate mit illegaler Abschalteinrichtung VW-Abgasskandal: Ausstieg aus der Musterklage? P&R: Strafprozess gegen Roth geplatzt Ex-Audi-Chef im Abgasskandal angeklagt Betrugsmasche über PayPal Zahlungsdienstleister und das Online-Glücksspiel Pech für Griechenland-Gläubiger: EZB haftet nicht Krankheitsbedingte Kündigung: So ist die Rechtslage BGH: Kündigung von Sparverträgen durch Sparkassen nach 15 Jahren erlaubt BGH-Beschluss zu Bearbeitungsgebühren in Unternehmerkreditverträgen Online-Casinos können sich in Deutschland nicht auf Dienstleistungsfreiheit berufen Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall erneut gestärkt Illegales Online-Glücksspiel: automatisiertes Verfahren keine Ausrede für Banken Extrem langwierig: Musterfeststellungsklage gegen VW BGH-Beschluss zum Abgasskandal stärkt Rechte von VW-Kunden Illegales Online-Glücksspiel: wie Sie sich Ihr Geld zurückholen BGH-Verhandlungstermin VW: Ersatzlieferung auch bei Modellwechsel eines Neufahrzeugs? Stellenabbau Bayer: 12.000 Stellen werden gestrichen Zahlen per Smartphone - Risiken für Verbraucher BGH-Termin im VW-Abgasskandal aufgehoben Chancen von P&R-Anlegern auf Rückzahlungen gestiegen Januar 2019: BGH entscheidet erstmals im VW-Abgasskandal P&R Container: erste Gläubigerversammlung in München Die Restschuldversicherung: wirklich sinnvoll? Guido Lenné im WDR Fernsehen: Bausparkassen kündigen Altverträge Guido Lenné in der ARD: PayPal-Zahlungen für Online-Glücksspiel Versteckte Gefahren: das Smartphone als neue Geldbörse Betriebsrente bei zehn Pensionskassen mit 130.000 Betroffenen stark gefährdet P&R Container: Insolvenzverfahren eröffnet Podcast: Das VW-Skandal-Update - Ansprüche gegen VW geltend machen Was Anleger über die P&R-Insolvenz wissen müssen Laut BGH unwirksam - Preisklauseln für Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr VW-Abgasskandal: Schon geklagt? Unternehmerkredite: Bearbeitungsgebühren und Einmalzahlungen laut BGH unzulässig Swap-Geschäfte: BGH bestätigt Aufklärungspflicht Anleger der EN Storage GmbH sollten jetzt handeln LG Düsseldorf untersagt irreführende Werbung für kostenloses Girokonto Die Bank als Spielcasino: Swap-Geschäfte Das "ewige Widerrufsrecht" – gibt es das noch? Berufskleidung: Wann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit? BGH verneint Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN Erst Ausgesperrt dann Abgezockt: Über den Umgang mit Schlüsseldiensten Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs Erste Banken nehmen kein Münzgeld mehr an Bundesgerichtshof zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung Unfall beim Hoteltransfer: Reiseveranstalter ist in der Pflicht BGH: Klausel zu Vorfälligkeitsentschädigung unwirksam Die Targobank und der Individualbeitrag Verhaftung bei Marketing Terminal - Betrug durch Schneeballsystem? BGH entscheidet für unsere Mandanten – Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig Abmahnung der Bunkering Logistic Inc. wegen EnEV-Umsetzung Vorsicht: Falle in der betrieblichen Altersversorgung Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten oft falsch Was ist ein partiarisches Darlehen? Neues in den Santander-Prozessen Vorsicht: Finanzierungslücken drohen bei Verknüpfung von Festdarlehen mit Lebensversicherung Santander erklärt Anerkenntnis und muss Kredit-Bearbeitungsgebühren erstatten Kredit-Bearbeitungsgebühren zurückholen ist einfacher als Sie denken. Auch Santander muss Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen erstatten Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen unzulässig – wann verjährt der Erstattungsanspruch? Klauseln in Versicherungsverträgen unwirksam – Nachzahlung von Versicherung fordern Hürden für Stornoabwehrmaßnahmen - gute Nachrichten für Versicherungsvertreter Erfolg bei Klage gegen Nissan-Bank wegen Bearbeitungsgebühren Anerkenntnis im Prozess: Bearbeitungsgebühren sind zu erstatten Verhaltensregeln für die Hausdurchsuchung Durchsuchung droht – was nun? Sparkasse fürchtet Bundesgerichtshof - Bearbeitungsgebühren in Darlehen unzulässig Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bei Tod oder Verkauf des Tieres BGH hebt Freispruch eines Proberichters auf Vorsicht vor Abzocke durch Tuning Clubs (im Internet und) auf Tuning-Messen! Griechenland-Krise trifft Anleger Probleme mit falschen Schufa-Einträgen Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen unzulässig Argentinien-Anleihen geplatzt: Auch Ende 2009 verjähren wieder Ansprüche
Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND
Telefon: 0214-90 98 400
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Guido Lenné