Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung – Darlehen widerrufen

02.10.2014, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (820 mal gelesen)
Im Grunde genommen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand seine Schulden vorzeitig zurückzahlen möchte. Soll jedoch ein Darlehen bei der Bank vorzeitig abgelöst werden, verlangt diese in der Regel dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch wird die vorzeitige Zurückzahlung eines Kredits häufig unattraktiv.

„Dennoch muss der Weg, von den historisch niedrigen Zinsen zu profitieren, nicht verbaut sein. Durch einen erfolgreichen Widerruf des Kreditvertrags kann das Darlehen rückabgewickelt werden ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Natürlich gebe es für einen Widerruf Fristen, die eingehalten werden müssen. Aber: „Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Kreditnehmer ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. In vielen Fällen war das aber nicht der Fall, so dass auch heute noch Darlehensverträge, die bereits vor Jahren abgeschlossen wurden, widerrufen werden können“, so Cäsar-Preller.

Dadurch eröffnet sich für viele Verbraucher die Möglichkeit, ihre Kredite günstig umzuschulden oder vorzeitig abzulösen. Vor allem bei Kreditverträgen, die zwischen 2002 und 2009 abgeschlossen wurden, finden sich häufig Fehler in den Widerrufsbelehrungen. „Diese Fehler müssen gar nicht groß sein. Oft ist es nur eine Formulierung, die den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügt. Doch das reicht, damit die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde“, erklärt Cäsar-Preller. Der Haken sei jedoch, dass es für den Verbraucher kaum erkennbar sei, wann eine Widerrufsbelehrung korrekt oder falsch war. „Das lässt sich jedoch überprüfen“, sagt Cäsar-Preller, der schon zahlreiche Mandanten in Sachen Widerruf vertritt.

Dabei hat er noch eine Erfahrung gemacht. Ein anwaltliches Schreiben hinterlässt bei den Banken doch oft mehr Eindruck als der Widerruf direkt durch den Kunden. „Der wird dann auch gerne mal ignoriert oder zurückgewiesen. Oder die Banken zeigen sich scheinbar kulant und verzichten auf einen Teil der Vorfälligkeitsentschädigung. Darauf brauchen sich die Kunden aber nicht einzulassen. Wurden sie nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten belehrt, können sie den Kredit komplett rückabwickeln. Und zwar ohne einen einzigen Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen“, betont Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Mandanten, die ihren Kreditvertrag widerrufen möchten.

Mehr Informationen:

Kanzleiprofil:
Seit nunmehr 17 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.
Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz)

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17
Mobil: 01 72 - 6 16 61 03

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de
www.caesar-preller.de