Abgasskandal stürzt VW in die roten Zahlen

25.04.2016, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (610 mal gelesen)
Überraschend kommt die Nachricht nicht. Dennoch dürften die VW-Aktionäre tief schlucken müssen. Durch den Abgasskandal fährt der Konzern den größten Verlust seiner Geschichte ein. Unterm Strich steht für 2015 ein Verlust von 1,6 Milliarden Euro, berichtet die Frankfurter Rundschau online.

2014 hatte Volkswagen noch einen Gewinn von knapp 11 Milliarden Euro erwirtschaftet. Nicht nur der Gewinn, auch die Dividende ist massiv eingebrochen. Für die Kosten des Abgasskandals hat VW für 2015 rund 16 Milliarden Euro zurückgestellt. „Es ist allerdings immer noch nicht klar, in welcher Höhe Kosten auf den Konzern zukommen werden und ob die Rückstellungen reichen. Auch wenn es in den USA nun offenbar zu einer Einigung gekommen ist. Zudem muss auch abgewartet werden, wie sich der Imageverlust in den Verkaufszahlen niederschlägt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Während in der Konzernspitze trotz der Dieselgate-Affäre nach wie vor um Bonus-Zahlungen für die Vorstände gestritten wird, haben die Aktionäre durch die Kursverluste in Folge des Abgasskandals viel Geld verloren. „Nach wie vor können aber auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Cäsar-Preller, der bereits Klagen und den Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) eingereicht hat. Die Chancen auf Schadensersatz für die VW-Aktionäre beurteilt er optimistisch. „Volkswagen dürfte gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, da es eine Ad-hoc-Meldung zu den Abgasmanipulationen zu spät veröffentlicht hat“, so Cäsar-Preller.

Volkswagen veröffentlichte die Meldung erst am 22. September 2015. Die Anzeichen, dass die Manipulationen aber schon deutlich länger bekannt waren, haben sich zuletzt verdichtet. So hat VW inzwischen eingeräumt, dass es wohl schon im Mai 2014 Hinweise auf Probleme bei Dieselfahrzeugen gab. Auch in der Folge soll es zu weiteren Hinweisen gekommen sein. „Daher ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Konzernspitze erst so spät von den Manipulationen erfahren hat und die Aktionäre nun unter dem finanziellen Schaden leiden sollen“, sagt Cäsar-Preller.

Geschädigte Aktionäre können sich seiner Klage noch anschließen. In einem KapMuG-Verfahren werden die Klagen der Aktionäre in einem einzigen Verfahren gebündelt. Cäsar-Preller: „Das spart Zeit und Geld.“

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