Auch die Schwäbisch Hall will Bausparverträge kündigen

08.05.2015, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (897 mal gelesen)
Auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall will offenbar alte Bausparverträge kündigen. Nach einem Bericht des Nachrichtenportals n.tv sollen davon rund 50.000 Verträge betroffen sein.

Demnach will die Schwäbisch Hall Bausparverträge zum 31. Dezember 2015 kündigen, die seit zehn Jahren und länger zuteilungsreif sind, die Kunden das Bauspardarlehen aber nicht in Anspruch genommen haben. Auch andere Bausparkassen wie die BHW, LBS oder Wüstenrot versuchen, solche Verträge loszuwerden. „Die Begründung ist meist die gleiche. Die alten, relativ hoch verzinsten Bausparverträge belasten die Bausparkassen und die Kunden, die tatsächlich das Bauspardarlehen für die Immobilienfinanzierung nutzen wollen. Meiner Meinung nach sind das aber nur vorgeschobene Argumente. Tatsächlich geht es wohl eher darum, dass die alten Bausparverträge den Profit der Bausparkassen schmälern. Daher sollten sich die betroffenen Kunden auch gegen solche Kündigungen wehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn oft genug entbehren die Kündigungen der Bausparverträge auch einer rechtlichen Grundlage. Cäsar-Preller: „Bausparverträge können den Bausparvertrag in der Regel nur dann kündigen, wenn die vereinbarte Bausparsumme vollständig angespart ist. Dass die Verträge lediglich zuteilungsreif sind, reicht für eine Kündigung nicht aus.“

Dass es die Bausparkassen trotzdem versuchen, liegt für den erfahrenen Rechtsanwalt auf der Hand. Denn die anhaltende Niedrigzinsphase belaste die Bausparkassen. Aber das sei kein Grund, den Vertrag zu kündigen. „Nur weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben, können die Verträge ja nicht einfach gekündigt werden. Hätten wir eine Hochzinsphase würden die Bausparkassen die Verträge ja auch nicht dementsprechend anpassen“, so Cäsar-Preller. Der Fachanwalt empfiehlt daher, die Kündigung des Bausparvertrags nicht ohne vorherige Prüfung hinzunehmen.

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