Diesel-Gipfel räumt Fahrverbote nicht aus – Möglichkeiten für Diesel-Fahrer

04.08.2017, Autor: Herr Joachim Cäsar-Preller / Lesedauer ca. 2 Min. (207 mal gelesen)
Fahrverbote dürften nach dem Diesel-Gipfel eher wahrscheinlicher als unwahrscheinlicher geworden sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Denn Experten halten es für unwahrscheinlich, dass alleine mit Software-Updates die Grenzwerte für Stickoxid eingehalten werden können. Ohne eine entsprechende Nachrüstung der Hardware werden die Diesel wohl nicht merklich sauberer werden.

Nach dem Gipfel wollen die Autohersteller bei Diesel-Modellen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 ein Software-Update auf eigene Kosten aufspielen, um die Stockoxid-Emissionen um 25 bis 30 Prozent zu reduzieren. Doch selbst dann würden die zulässigen Grenzwerte in den meisten Fällen wohl immer noch deutlich überschritten. „Mit anderen Worten müssen Diesel-Fahrer dann immer noch befürchten, dass sie nicht mehr in alle Stadtbereiche fahren dürfen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil ja deutlich gemacht, dass es Software-Updates nicht für ausreichend hält, um die gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. „Sollen Fahrverbote umgangen werden, müssten die Autohersteller also deutlich mehr tun und die Fahrzeuge entsprechend nachrüsten. Das wäre aber deutlich teurer“, so Cäsar-Preller.

Und für ältere Diesel-Fahrzeuge ist gar nichts geplant. Mit einer Prämie soll ihnen der Umstieg auf umweltschonendere Autos erleichtert werden. „Das muss man sich aber auch leisten können“, meint Cäsar-Preller und sieht die Autobauer weiter in der Pflicht, ihren Kunden entgegen zu kommen. Die Hoffnung, dass dies freiwillig geschieht, ist allerdings gering. „Aber die Diesel-Besitzer können selbst tätig werden. Wenn die Autohersteller den Mangel nicht beseitigen, können sie den Kaufvertrag anfechten, Schadensersatz oder die Rückabwicklung fordern. Die Gerichte stellen sich mehr und mehr auf Seiten der Verbraucher“, erklärt Cäsar-Preller.

Außerdem hält der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch den Widerruf des Autokredits für einen gangbaren Weg, um seinen Wagen zurückzugeben. Möglich ist der Widerruf bei Autokrediten, die seit dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden und die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten informiert hat. Wurde das Fahrzeug über eine Autobank finanziert, liegt in der Regel ein sog. verbundenes Geschäft vor. Dann würde nach einem erfolgreichen Widerruf auch der Kreditvertrag rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher gibt das Auto zurück und erhält sein Geld zurück. Bei relativ jungen Autofinanzierungen, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss im Idealfall noch nicht einmal ein Wertersatz gezahlt werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche vom Abgasskandal geschädigte Autokäufer.
 

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