Farm Capital Management GmbH: Möglichkeiten der Anleger

09.05.2017, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (143 mal gelesen)
Die Farm Capital Management GmbH bot den Anlegern der insolventen Agrofinanz GmbH nur scheinbar einen Rettungsanker. Seit Anfang des Jahres ist die Farm Capital Management GmbH ebenfalls insolvent und die Anleger müssen weiter um ihr Geld fürchten.

Das gleiche Szenario bot sich bereits 2016 als die Agrofinanz GmbH Insolvenz anmelden musste, nachdem die Finanzaufsicht BaFin ihr die Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Finanzgeschäftes und die Rückzahlung der Gelder an die Anleger aufgegeben hatte. Doch dann trat die Farm Capital Management GmbH, die ihren Firmensitz ebenso wie die Agrofinanz in Kleve hat, auf den Plan. Sie bot den Anlegern an, die Verträge mit der Agrofinanz zu kündigen und im Gegenzug neue Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Das Ergebnis blieb für die Anleger das Gleiche: Nach der Insolvenz müssen sie erneut den Verlust ihres investierten Geldes befürchten.

Bislang wurde am Amtsgericht Kleve nur das vorläufige Insolvenzverfahren über die Farm Capital Management GmbH eröffnet (Az.: 32 IN 73/16). Sollte die Insolvenzmasse ausreichen, um das Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und würden dann über die Insolvenzquote wenigstens zum Teil entschädigt. So weit ist es allerdings auch knapp fünf Monate nach der Insolvenzanmeldung noch nicht. „Wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen würde, ist derzeit auch noch völlig ungewiss. Allzu große Hoffnungen sollten sich die Anleger allerdings nicht machen. In der Regel kann über die Insolvenzquote nur ein geringer Teil des Schadens kompensiert werden. Im Fall der Farm Capital Management kommt erschwerend hinzu, dass die Forderungen der Anleger voraussichtlich nachrangig behandelt werden, d.h. zuerst alle anderen Gläubiger an der Reihe sind, sodass die Anleger am Ende mit leeren Hände dastehen können. Um die drohenden Verluste abzuwenden, kann daher auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

So kann geprüft werden, ob die Farm Capital Management die Verträge überhaupt hätte abschließen dürfen. Denn die BaFin hatte der Agrofinanz GmbH nicht nur die Rückabwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben, sondern auch erklärt, dass es nicht zulässig sei, die Verträge zu kündigen und neue Verträge mit den Anlegern abzuschließen, die sie sogar noch schlechter stellen. „Daher ist es zumindest fraglich, ob die Farm Capital Management GmbH diese Verträge abschließen durfte. Die Anordnung der BaFin wurde auf diese Weise meines Erachtens ganz klar umgangen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Außerdem können ggfs. auch die Anlageberater bzw. Vermittler in der Haftung stehen. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken ihrer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Ist es hier zu Beratungsfehlern gekommen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

 

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