Hohe Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf zurückholen

25.10.2016, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (210 mal gelesen)
Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst, verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die kann gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase üppig ausfallen. Durch den Widerruf eines Immobiliendarlehens kann die Vorfälligkeitsentschädigung aber ggf. zurückgeholt werden.

Die niedrigen Zinsen sind für die Verbraucher erfreulich, wenn sie ein Darlehen aufnehmen möchten. Sie sind allerdings extrem unerfreulich, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird und die Bank ihre Vorfälligkeitsentschädigung für den entgangenen Zinsgewinn verlangt. Wie sich die Höhe des Vorfälligkeitsentgelts in den vergangenen zehn Jahren verändert hat, zeigt die Stiftung Warentest anhand eines Immobilienkredits über 200.000 Euro mit einer zehnjährigen Zinsbindung und 2 Prozent Tilgung auf. Wurde dieses Darlehen nach fünf Jahren vorzeitig zurückgezahlt wurden rund 15.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung fällig, 2016 ist es mehr als doppelt so viel. Der Berechnung nach würden dann ca. 34.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

Viel Geld, um ein Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen. Die Alternative kann der Widerruf der Immobilienfinanzierung sein. „Bei einem erfolgreichen Widerruf kann die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangt werden, da dann der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Voraussetzung für einen Widerruf ist, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbekehrung verwendet hat. Das ist z.B. dann der Fall, wenn sie in der Belehrung nicht die richtigen Pflichtangaben aufgeführt hat, was durchaus häufiger der Fall ist. Dann wurde die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt und der Widerruf kann auch noch Jahre später erfolgen.

Bei Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, musste der Widerruf allerdings spätestens bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden. Bei Darlehen ab dem 11. Juni 2010 gilt weiterhin das „ewige“ Widerrufsrecht im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. „Wurden die Altverträge fristgerecht widerrufen und die Bank hat den Widerruf nicht akzeptiert, bestehen gute Chancen, den Widerruf durchzusetzen. Der BGH hat sich in seiner aktuellen Rechtsprechung klar auf Seiten der Verbraucher positioniert, so dass die Banken kaum noch Argumente haben, einen Widerruf abzulehnen“, so Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

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