INKA Beteiligungsverwaltung – Restrukturierung der Anleihe geplant

19.11.2018, Autor: Herr Sebastian Rosenbusch-Bansi / Lesedauer ca. 2 Min. (111 mal gelesen)
Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH, ehemals Admiral Beteiligungsverwaltungs AG aus Wiesbaden steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Rückzahlung der am 31. Oktober 2018 fälligen Anleihe konnte daher nicht erfolgen.

Ebenso blieb die fällige Zinszahlung aus. Angesichts der schwierigen Situation lädt die Inka Beteiligungsverwaltung GmbH die Anleihe-Anleger am 21. November 2018 zur Gläubigerversammlung ins Mercure Hotel in Wiesbaden ein.

Hintergrund der Versammlung ist die geplante Umstrukturierung der Anleihe. Noch unter dem Namen Admiral Beteiligungsverwaltungs AG hatte die Gesellschaft eine Inhaber-Teilschuldverschreibung mit einem Nennwert von bis zu 20 Millionen Euro emittiert (ISIN: DE000A1EWR69 / WKN: A1EWR6). Die Rendite sollte 5,1 Prozent p.a. betragen und die Zinsen jeweils zum 31. Oktober eines Jahres ausgezahlt werden, letztmals am 31.10.2018. An diesem Tag stand die Teilschuldverschreibung auch zur Rückzahlung an. Doch weder die Rückzahlung noch die letzte Zinszahlung erfolgten. 

Als Grund für die ausbleibenden Zahlungen führt das Unternehmen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten an. In den vergangenen Jahren habe sich die Gesellschaft umorientiert, da der Geschäftsbereich Fotodrucker aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr erfolgversprechend gewesen sei. Deshalb habe sich das Unternehmen an Immobilienprojekten beteiligt, bei denen die Gewinnbeteiligungen noch nicht realisiert werden konnten. Diese Situation mache nach Unternehmensangaben die Restrukturierung der Anleihe erforderlich, auch um eine Insolvenz zu vermeiden.

Die INKA Beteiligungsverwaltung GmbH schlägt den Anlegern u.a. vor, die Laufzeit der Anleihe bis 2028 zu verlängern und die ausstehende Zinszahlung auszusetzen. Für die nachfolgenden Zinsperioden ab dem 1. November 2018 soll der Zinssatz auf 1,85 Prozent p.a. reduziert werden. Alternativ könne auch die Hauptforderung der Anleihe um 40 verringert werden. Dann würde die Laufzeit bis 2024 verlängert und der Zinssatz auf 1,55 Prozent gesenkt.

„Für die Anleger ist das eine schwierige Situation. Bei einer Verlängerung der Laufzeit stehen sie auch länger im Risiko. Denn es ist unklar, ob ein Sanierungskonzept aufgeht und eine Insolvenz vermieden werden kann. Den Anlegern drohen bei einem Forderungsverzicht von 40 Prozent und natürlich auch bei einer Insolvenz erhebliche Verluste“, erklärt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Die Anleger hätten von den Anlageberatern bzw. Vermittlern über die bestehenden Risiken und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
 

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