MS Conti Almandin – Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

11.07.2018, Autor: Frau Jessica Gaber / Lesedauer ca. 2 Min. (66 mal gelesen)
Schlechte Nachrichten für Anleger des Schiffsfonds MS Conti Almandin: Die Fondsgesellschaft ist pleite.

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin am 3. Juli 2018 eröffnet (Az.: 701 IN 427/18).

Für die Anleger des Schiffsfonds bedeutet die Insolvenz, dass sie mit hohen finanziellen Verlusten rechnen müssen. Sie konnten sich ab Juli 2010 mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Insgesamt wurden rund 15 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt. Ihr Geld wurde in den Supramax-Bulker MS Conti Almandin investiert. Das Fondsschiff sollte zunächst für die Dauer von 12 Jahren fest an die Reederei STX Pan Ocean aus Südkorea verchartert werden. Die Reederei musste jedoch 2013 Gläubigerschutz beantragen, der Chartervertrag wurde schließlich beendet. Angesichts der schwierigen Marktlage war es problematisch, ausreichende Chartereinnahmen für den Bulker zu generieren. So blieben die Ausschüttungen an die Anleger unterm Strich weit hinter den Erwartungen zurück. Nach der Insolvenz müssen die Anleger sogar hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten.

Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. „Als der Schiffsfonds MS Conti Almandin 2010 zur Beteiligung angeboten wurde, war die Lage in der Handelsschifffahrt bereits angespannt. Bei sinkender Nachfrage bestanden Überkapazitäten, was viele Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten brachte. Über diese Risiken und insbesondere über das Bestehen eines Totalverlust-Risikos hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend und verständlich aufgeklärt werden müssen“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen. Vielfach wurden Schiffsfonds sogar als sichere Geldanlage für das Alter angepriesen. Schiffsfonds sind in der Regel aber spekulativ und nicht zur Altersvorsorge geeignet. Wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen oder hat die beratende Bank ihre Vermittlungsprovisionen verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
 

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