Widerruf gegenüber der Frankfurter Sparkasse durchsetzen

08.07.2016, Autor: Herr Simon-Martin Kanz / Lesedauer ca. 2 Min. (235 mal gelesen)
Mit dem rechtzeitigen Widerruf eines Immobiliendarlehens bei der Frankfurter Sparkasse ist der erste Schritt getan. Lehnt das Kreditinstitut den Widerruf ab, kann er im zweiten Schritt gerichtlich durchgesetzt oder eine außergerichtliche Einigung angestrebt werden.

„Nach unserer Auffassung hat die Frankfurter Sparkasse fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, da z.B. die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig genug formuliert sind. Insofern dürften sich zahlreiche Immobiliendarlehen mit der Frankfurter Sparkasse auch widerrufen lassen“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Dennoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Frankfurter Sparkasse einen Widerruf ohne weitere Umstände akzeptiert. Verbraucher müssen nach wie vor damit rechnen, dass Banken und Sparkassen einen Widerruf ablehnen oder in der Hoffnung auf wieder steigende Zinsen auf Zeit spielen. „Ist der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens fristgerecht bis zum 21. Juni eingegangen, muss die Frankfurter Sparkasse darauf reagieren. Tut sie dies nicht, sollte der Verbraucher nicht ewig warten, sondern ruhig nachhaken und eine angemessene Frist setzen“, so Rechtsanwalt Kanz. Wird der Widerruf zurückgewiesen, können rechtliche Mittel zur Durchsetzung des Widerrufs eingelegt werden. „Die Rechtslage ist zumeist eindeutig. Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann das Darlehen auch noch Jahre nach Abschluss wirksam widerrufen werden. Den häufigen Argumenten der Banken, dass das Widerrufsrecht verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei, haben verschiedene Gerichte schon längst eine Absage erteilt“, erklärt Rechtanwalt Kanz.

Allerdings muss es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Häufig signalisieren Banken und Sparkassen auch Gesprächsbereitschaft und es lässt sich eine außergerichtliche Lösung finden, die für beide Parteien sinnvoll ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft und prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen. Außerdem bietet die Kanzlei Cäsar-Preller am 13. Juli um 18.30 Uhr kostenlose Informationsveranstaltungen zum Thema Widerruf in den Kanzleiräumen in Wiesbaden an.

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