Anklage wegen Geldwäsche: wie Sie sich richtig verhalten
05.05.2025, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (32 mal gelesen)
Geldwäsche ist eine erstzunehmende Straftat und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen – einschließlich Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. Dabei kann der Verdacht der Geldwäsche schnell entstehen. Wann der Tatbestand gegeben ist, welche Strafen konkret drohen und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten, erfahren Sie hier.
Wer wegen Geldwäsche angeklagt wird, sieht sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Und zu einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche kann es schneller kommen, als man vermutet, denn laut § 261 Strafgesetzbuch (StGB) kann schon das fahrlässige Nicht-Erkennen der Herkunft von Geldern aus illegalen Aktivitäten als Geldwäsche ausgelegt werden. Wer also der Geldwäsche verdächtigt wird, sollte schnell handeln und sich umgehend anwaltliche Unterstützung suchen.
Was versteht man unter Geldwäsche?
Bei Geldwäsche werden illegal erlangte Vermögenswerte wieder in den legalen Finanzkreislauf eingeführt, mit dem Ziel, die illegale Herkunft zu verschleiern. Entsteht dieser Verdacht, kommt es zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Geldwäsche. Die rechtliche Grundlage hierfür wird in § 261 des Strafgesetzbuchs geregelt. Demnach handelt es sich bei Geldwäsche um eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Bei Verdacht auf Geldwäsche kann es zu Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder die Beschlagnahmung bzw. Sperrung von Bankkonten kommen. Teilweise kann auch schon das fahrlässige Versäumnis, die Herkunft von Geldern aus illegalen Aktivitäten zu erkennen, als Geldwäsche ausgelegt werden. Zu einem Verdacht auf Geldwäsche kann es also schneller kommen, als viele annehmen. Bemerkt beispielsweise eine Bank ungewöhnliche Transaktionen, ist sie verpflichtet, dies den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Verurteilung wegen Geldwäsche: diese Strafen drohen
Wer von einem Gericht wegen Geldwäsche verurteilt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Einerseits drohen Geldstrafen sowie die Beschlagnahmung von Vermögenswerten oder das Einfrieren von Bankkonten. Auch mit einem Eintrag im Bundeszentralregister ist zu rechnen. Dieser kann zu erheblichen beruflichen Einschränkungen führen. Darüber hinaus können aber auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung erhalte?
Wer eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhält, sollte zunächst keine Angaben machen, sondern umgehend einen Anwalt kontaktieren. Denn jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte verlangen und so prüfen, ob die Beweise ausreichen, um eine Verurteilung wegen Geldwäsche zu rechtfertigen. Darauf aufbauend kann dann eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Liegen beispielsweise lediglich schwache Indizien oder sogar Ermittlungsfehler vor, kann der Anwalt unter Umständen erwirken, dass das Verfahren eingestellt wird und es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir Ihnen bei Vorwürfen der Geldwäsche zur Seite. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, eine Anklage vorliegt oder ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren droht, sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen. Je früher Sie uns einbinden, desto besser können wir die richtige Strategie für Ihre Verteidigung aufstellen. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Formular und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.
Wer wegen Geldwäsche angeklagt wird, sieht sich mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Und zu einem Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche kann es schneller kommen, als man vermutet, denn laut § 261 Strafgesetzbuch (StGB) kann schon das fahrlässige Nicht-Erkennen der Herkunft von Geldern aus illegalen Aktivitäten als Geldwäsche ausgelegt werden. Wer also der Geldwäsche verdächtigt wird, sollte schnell handeln und sich umgehend anwaltliche Unterstützung suchen.
Was versteht man unter Geldwäsche?
Bei Geldwäsche werden illegal erlangte Vermögenswerte wieder in den legalen Finanzkreislauf eingeführt, mit dem Ziel, die illegale Herkunft zu verschleiern. Entsteht dieser Verdacht, kommt es zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Geldwäsche. Die rechtliche Grundlage hierfür wird in § 261 des Strafgesetzbuchs geregelt. Demnach handelt es sich bei Geldwäsche um eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Bei Verdacht auf Geldwäsche kann es zu Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder die Beschlagnahmung bzw. Sperrung von Bankkonten kommen. Teilweise kann auch schon das fahrlässige Versäumnis, die Herkunft von Geldern aus illegalen Aktivitäten zu erkennen, als Geldwäsche ausgelegt werden. Zu einem Verdacht auf Geldwäsche kann es also schneller kommen, als viele annehmen. Bemerkt beispielsweise eine Bank ungewöhnliche Transaktionen, ist sie verpflichtet, dies den Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Verurteilung wegen Geldwäsche: diese Strafen drohen
Wer von einem Gericht wegen Geldwäsche verurteilt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Einerseits drohen Geldstrafen sowie die Beschlagnahmung von Vermögenswerten oder das Einfrieren von Bankkonten. Auch mit einem Eintrag im Bundeszentralregister ist zu rechnen. Dieser kann zu erheblichen beruflichen Einschränkungen führen. Darüber hinaus können aber auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung erhalte?
Wer eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhält, sollte zunächst keine Angaben machen, sondern umgehend einen Anwalt kontaktieren. Denn jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Der Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakte verlangen und so prüfen, ob die Beweise ausreichen, um eine Verurteilung wegen Geldwäsche zu rechtfertigen. Darauf aufbauend kann dann eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Liegen beispielsweise lediglich schwache Indizien oder sogar Ermittlungsfehler vor, kann der Anwalt unter Umständen erwirken, dass das Verfahren eingestellt wird und es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir Ihnen bei Vorwürfen der Geldwäsche zur Seite. Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, eine Anklage vorliegt oder ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren droht, sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen. Je früher Sie uns einbinden, desto besser können wir die richtige Strategie für Ihre Verteidigung aufstellen. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Formular und vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.