Alternativen zur teuren Restschuldversicherung

26.02.2021, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (272 mal gelesen)
Die Restschuldversicherung, die beim Abschluss eines Darlehens häufig von den Banken angeboten wird, soll die Ratenzahlungen bei Eintreten unvorhergesehener Umstände absichern. Doch mit langen Wartezeiten, hohen Kosten und diversen Ausschlussklauseln wird das schnell zur Milchmädchenrechnung. Gibt es vielleicht bessere Alternativen?

Zum Absichern eines Kredits gibt es neben der Ratenschutzversicherung noch weitere Möglichkeiten, um das Risiko zu minimieren. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten sollte man sich fragen, ob die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen möglicherweise übersteigen und ob die Absicherung der Raten in diesem Fall überhaupt notwendig ist.

Alternativlösung Risikolebensversicherung

Bei großen Darlehen mit langen Laufzeiten, z. B. bei Baufinanzierungen, macht es hingegen durchaus Sinn, die Restschuld abzusichern – nicht nur für den Kreditnehmer selbst, sondern im Todesfall auch für seine Angehörigen. Eine Risikolebensversicherung kann hier eine echte Alternative sein. Beispielsweise gibt es variable Modelle hinsichtlich der Versicherungssumme, die entweder während der gesamten Laufzeit konstant bleibt oder sich an der Restschuld des Darlehens orientiert und mit der Zeit entsprechend sinkt.

Sollte der Kreditnehmer vor Rückzahlung des Darlehens versterben, bietet die Risikolebensversicherung auch den Angehörigen Schutz. Die können nämlich mit dem Geld aus der Versicherung den Kredit ablösen. Zu beachten ist hier, dass bei Baufinanzierungen bei vorzeitigem Zurückzahlen des Kredits möglicherweise eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist. Vor Abschluss des Darlehens sollte daher genau geprüft werden, ob der Vertrag hohe Sondertilgungen einräumt.

Andere Absicherungsmöglichkeiten

Mit einer Berufsunfähigkeitsversiche­rung kann man sich wiederum gut gegen längere Krankheit absichern. Wenn der Kreditnehmer krankheitsbedingt über längere Zeit nicht arbeiten kann, können mit der Rente aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung die Ratenzahlungen weiterhin bedient werden.

Sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern ist hingegen deutlich schwieriger. Deshalb wird hier auch oft auf die Ratenschutzversicherung zurückgegriffen. Allerdings enthalten die Versicherungsverträge vor allem in Bezug auf Arbeitslosigkeit diverse, strenge Ausschlussklauseln und lange Warte- bzw. Karenzzeiten. Rechnet man dann noch die vergleichsweise hohen Versicherungskosten hinzu, entwickelt sich die Restschutzversicherung eher zum Kostentreiber als zum Sicherheitsnetz.

Tritt der Ernstfall tatsächlich ein, hat der Kreditnehmer immer noch die Möglichkeit, sich direkt an die Bank zu wenden und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Zum Beispiel können oft die monatlichen Raten reduziert werden. Zwar verlängert sich dadurch die Laufzeit, aber der Kreditnehmer kann seine monatlichen Raten bedienen. Manche Darlehensverträge räumen auch die Möglichkeit einer Ratenpause ein. Dann werden die Ratenzahlungen einfach über einige Monate ausgesetzt, was bei Arbeitslosigkeit eine echte Entlastung sein kann. Hierbei ist lediglich der Kostenpunkt zu beachten.

Ob Kreditvertrag oder Versicherungspolice mit all ihren Ausschlussklauseln: Wer mit einem größeren Darlehen eine langfristige finanzielle Verpflichtung und Vertragsbindung eingeht, sollte die Vertragsklauseln im Vorfeld genau prüfen, um sicherzustellen, dass das Risiko unter verschiedenen Umständen überschaubar bleibt. Hierzu berät die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne, prüft die Verträge und die mögliche Absicherung der Ratenzahlungen.


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