Corona-Krise: Maßnahmen zur Liquiditätssicherung

23.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Aktuell erreichen unsere Kanzlei viele Anfragen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie, die schon jetzt bei vielen Unternehmen zu drastisch sinkenden Umsätzen geführt haben. Liquidität zu sichern ist jetzt der wichtigste Tagesordnungspunkt. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. Kurzarbeitergeld sind erste Hilfen.

Gerne möchten wir Sie hier über die von der Finanzverwaltung NRW eingeführten Möglichkeiten informieren, um sich Liquidität zurückzuholen bzw. zu sichern.

Die Finanzverwaltung NRW hat die folgenden steuerliche Maßnahmen bewilligt:

Die Finanzverwaltung kommt Unternehmen, die von der Krise betroffen sind, auf Antrag mit
  • zinslosen Steuerstundungen (Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer) und
  • der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Gewerbe-, Einkommens- und Körperschaftssteuer) entgegen und
  • nutzt ihren Ermessensspielraum zum Wohle der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus.
Ein Antragsformular für die entsprechenden Anträge steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung: https://www.anwalt-leverkusen.de/files/assets/aktuelles/Steuererleichterungen%20aufgrund%20Coronavirus.pdf .

Zudem bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Die Finanzverwaltung sieht bis auf Weiteres von Vollstreckungsmaßnahmen ab.
  • Säumniszuschläge werden erlassen.
  • Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer werden für krisenbetroffene Unternehmen auf Antrag auf null herabgesetzt.
Auch Ihr Unternehmen benötigt aktuell Hilfe? Dann sprechen Sie uns gerne an. Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir sehr erfahren in der Sanierung von Unternehmen.


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