Griechenland-Krise trifft Anleger
22.03.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 3 Min. (1517 mal gelesen)
Was Griechenland-Anleger jetzt tun sollten: Interessen bündeln, prüfen, handeln!
Die griechische Haushalts- und Staatsschuldenkrise war bis zum Jahre 2010 kaum öffentlich bekannt, weil die Lage mit unzutreffenden Darstellungen und Veröffentlichungen über die Wirtschaftsdaten Griechenlands regelrecht verschleiert worden ist. Die Auswirkungen betreffen heute die gesamte Europäische Währungsunion.
Entgegen der öffentlichen Meinung in Deutschland sind viele Privatanleger massiv von der Staatskrise Griechenlands betroffen. Allein in Deutschland soll es bis zu 20.000 Privatanleger geben, die in griechische Staatsanleihen investiert sind.
Bereits im April 2010 verdichteten sich die Anzeichen, dass es Griechenland nicht gelingen würde, fällige Kredite zurückzuzahlen. Gerade hier investierten viele in Deutschland und weltweit im Ausland lebende Griechen in ihr Land, um zu helfen.
Um den drohenden Staatsbankrott hinauszuschieben, beantragte Griechenland EU-Hilfen. Es begannen massive Spar- und Konsolidierungsanstrengungen.
Am 09.03.2012 stellte der Internationale Derivateverband dann jedoch den Zahlungsausfall Griechenlands fest. Credit Default Swaps, sogenannte Kreditausfallversicherungs-instrumente, wurden fällig - private Kapitalanleger haben solche Instrumente aber (wenn überhaupt) nur sehr selten.
Am 20.03.2012 zahlte Griechenland fällige Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von etwa 14,5 Milliarden nicht zurück. Es erfolgte ein in der Form bislang wohl weltweit nahezu einmaliger "Hair-Cut" insbesondere zu Lasten von Kleinanlegern.
Die vereinbarten Anleihebedingungen beinhalten eine sogenannte Collective Action Clause (CAC). Dies ist eine Klausel, die eine Änderung einzelner Bedingungen von der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger abhängig macht und im Falle der mehrheitlichen Zustimmung für sämtliche Anleihegläubiger bindend ist.
Anfang März 2012 akzeptierten 86% der Gläubiger ein Umtauschangebot Griechenlands. Damit waren wohl die Anleihebedingungen für alle Gläubiger einseitig verändert.
Am 15.03.2012 wurden dann alte griechische Staatsanleihen umgetauscht, fünf Tage vor deren Fälligkeitsdatum. Anleger wurden zwangsweise verpflichtet auf ca. 50% des ursprünglichen Wertes zu verzichten. Auch wenn sie selbst der Änderung der Anleihebedingungen nicht zugestimmt hatten.
Zudem wurden die Laufzeiten der Papiere verlängert - offenbar um bis zu 30 Jahre. Derzeit notieren selbst diese Papiere aber nur bei ca. 20% ihres Nominalwertes.
Vor einem großen Schuldenschnitt im März 2012 hatte der Staat Griechenland Schulden in Höhe von etwa 370 Milliarden Euro. Zusätzlich garantiert die Regierung in Athen inzwischen für griechische Bankschulden in Höhe von knapp 65 Milliarden Euro. Nach dem Schuldenschnitt sagte die EU Griechenland ein Kreditpaket von 130 Milliarden Euro zu.
Was Griechenland-Anleger jetzt tun sollten:
Bündeln Sie Ihre Interessen. Alleine werden Sie nicht gehört. Nur gemeinsam und organisiert sind Sie eine Gruppe mit der verhandelt werden kann. Senden Sie uns Ihre Email-Adresse, wenn Sie über uns wichtig erscheinende Ereignisse informiert werden möchten.
In Griechenland ist zu prüfen, ob die sogenannte CAC nicht unzulässig ist, weil sie Gläubiger einseitig benachteiligt und insbesondere Kleinanleger, die in der Minderheit sind. In Deutschland ist die Zulässigkeit von CAC juristisch ungeklärt. Es spricht jedoch einiges dafür, dass sie gegenüber Verbrauchern AGB-rechtswidrig wäre, vgl. § 307 BGB. Hier ist jedoch das griechische Gesetz maßgeblich.
Wer hat Ihnen zum Erwerb der Papiere geraten? In Deutschland führt eine Falschberatung, die z.B. dann vorliegt, wenn Risiken der Anlage bewusst verschwiegen werden, zu Schadensersatzansprüchen.
Mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen kennen wir uns aus. Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Wir sind erfahren mit juristischen Auseinandersetzungen rund um Inhaberschuldver-schreibungen, vgl. unsere Erfolge bei Argentinien-Anleihen in den letzten 5 Jahren.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Lenné. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die griechische Haushalts- und Staatsschuldenkrise war bis zum Jahre 2010 kaum öffentlich bekannt, weil die Lage mit unzutreffenden Darstellungen und Veröffentlichungen über die Wirtschaftsdaten Griechenlands regelrecht verschleiert worden ist. Die Auswirkungen betreffen heute die gesamte Europäische Währungsunion.
Entgegen der öffentlichen Meinung in Deutschland sind viele Privatanleger massiv von der Staatskrise Griechenlands betroffen. Allein in Deutschland soll es bis zu 20.000 Privatanleger geben, die in griechische Staatsanleihen investiert sind.
Bereits im April 2010 verdichteten sich die Anzeichen, dass es Griechenland nicht gelingen würde, fällige Kredite zurückzuzahlen. Gerade hier investierten viele in Deutschland und weltweit im Ausland lebende Griechen in ihr Land, um zu helfen.
Um den drohenden Staatsbankrott hinauszuschieben, beantragte Griechenland EU-Hilfen. Es begannen massive Spar- und Konsolidierungsanstrengungen.
Am 09.03.2012 stellte der Internationale Derivateverband dann jedoch den Zahlungsausfall Griechenlands fest. Credit Default Swaps, sogenannte Kreditausfallversicherungs-instrumente, wurden fällig - private Kapitalanleger haben solche Instrumente aber (wenn überhaupt) nur sehr selten.
Am 20.03.2012 zahlte Griechenland fällige Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von etwa 14,5 Milliarden nicht zurück. Es erfolgte ein in der Form bislang wohl weltweit nahezu einmaliger "Hair-Cut" insbesondere zu Lasten von Kleinanlegern.
Die vereinbarten Anleihebedingungen beinhalten eine sogenannte Collective Action Clause (CAC). Dies ist eine Klausel, die eine Änderung einzelner Bedingungen von der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger abhängig macht und im Falle der mehrheitlichen Zustimmung für sämtliche Anleihegläubiger bindend ist.
Anfang März 2012 akzeptierten 86% der Gläubiger ein Umtauschangebot Griechenlands. Damit waren wohl die Anleihebedingungen für alle Gläubiger einseitig verändert.
Am 15.03.2012 wurden dann alte griechische Staatsanleihen umgetauscht, fünf Tage vor deren Fälligkeitsdatum. Anleger wurden zwangsweise verpflichtet auf ca. 50% des ursprünglichen Wertes zu verzichten. Auch wenn sie selbst der Änderung der Anleihebedingungen nicht zugestimmt hatten.
Zudem wurden die Laufzeiten der Papiere verlängert - offenbar um bis zu 30 Jahre. Derzeit notieren selbst diese Papiere aber nur bei ca. 20% ihres Nominalwertes.
Vor einem großen Schuldenschnitt im März 2012 hatte der Staat Griechenland Schulden in Höhe von etwa 370 Milliarden Euro. Zusätzlich garantiert die Regierung in Athen inzwischen für griechische Bankschulden in Höhe von knapp 65 Milliarden Euro. Nach dem Schuldenschnitt sagte die EU Griechenland ein Kreditpaket von 130 Milliarden Euro zu.
Was Griechenland-Anleger jetzt tun sollten:
Bündeln Sie Ihre Interessen. Alleine werden Sie nicht gehört. Nur gemeinsam und organisiert sind Sie eine Gruppe mit der verhandelt werden kann. Senden Sie uns Ihre Email-Adresse, wenn Sie über uns wichtig erscheinende Ereignisse informiert werden möchten.
In Griechenland ist zu prüfen, ob die sogenannte CAC nicht unzulässig ist, weil sie Gläubiger einseitig benachteiligt und insbesondere Kleinanleger, die in der Minderheit sind. In Deutschland ist die Zulässigkeit von CAC juristisch ungeklärt. Es spricht jedoch einiges dafür, dass sie gegenüber Verbrauchern AGB-rechtswidrig wäre, vgl. § 307 BGB. Hier ist jedoch das griechische Gesetz maßgeblich.
Wer hat Ihnen zum Erwerb der Papiere geraten? In Deutschland führt eine Falschberatung, die z.B. dann vorliegt, wenn Risiken der Anlage bewusst verschwiegen werden, zu Schadensersatzansprüchen.
Mit Schadensersatzansprüchen wegen fehlgeschlagenen Kapitalanlagen kennen wir uns aus. Gerne können Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Wir sind erfahren mit juristischen Auseinandersetzungen rund um Inhaberschuldver-schreibungen, vgl. unsere Erfolge bei Argentinien-Anleihen in den letzten 5 Jahren.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Lenné. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné
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