Musterklage gegen Erzgebirgssparkasse

25.11.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (327 mal gelesen)
Gegen die Erzgebirgssparkasse wurde seitens der Verbraucherzentrale Sachsen Musterfeststellungsklage eingereicht. Wie Nachberechnungen ergeben haben, wurden die Zinsen bei den Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“ oft nicht richtig berechnet. Den Sparern sind im Schnitt 6.000 Euro Zinsen entgangen. Bisher haben bereits mehr als 400 Sparkassenkunden ihren Zinsanspruch nachprüfen lassen.

Offenbar hat die Erzgebirgssparkasse bei den Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“ die Zinsen oft nicht korrekt berechnet. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat bislang mehr als 400 Verträge geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Erzgebirgssparkasse stets zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Sparkasse verteidigte ihre Berechnungen als angemessen und hält daran fest. Im Zusammenhang mit den Zinsanpassungen können Verbraucher ab sofort ihre Ansprüche anmelden. Das Bundesamt für Justiz hat das Register für eine Musterfeststellungsklage gegen die Erzgebirgssparkasse eröffnet.

Sparkasse zahlte stets zu wenig Zinsen

Seit Februar 2019 haben sich schon über 400 Sparkassenkunden bei der Verbraucherzentrale beraten und ihre Prämiensparverträge prüfen lassen. Wie die Verbraucherzentrale angab, hat die Erzgebirgssparkasse im Schnitt rund 6.000 Euro zu wenig gezahlt, in einem Fall sollen es bis zu 43.000 Euro gewesen sein. Die Anmeldung von Ansprüchen ist für Kunden der Sparkasse bis zum Ende des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Dresden möglich.

Die Verbraucherzentrale ruft alle Kunden der Erzgebirgssparkasse mit einem „Prämiensparen flexibel“-Vertrag, der die Klauseln „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst“ bzw. „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz z. Zt. ... %“ enthält, auf, sich der Klage beim OLG Dresden anzuschließen. Zahlreiche Verträge wurden von der Verbraucherzentrale bereits auf Zinsanpassungen geprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die variablen Zinsen für die Verbraucher stets nachteilig angepasst wurden.

Zunächst hatte die Verbraucherzentrale Sachsen das Gespräch mit der Sparkasse gesucht, in der Hoffnung, einen akzeptablen Kompromiss für die Bankkunden auszuhandeln. Die Versuche schlugen jedoch fehl, sodass die Verbraucherzentrale Musterfeststellungsklage erhob. Sie will damit richtungsweisende Urteile erhalten, die sich vorteilhaft für alle sächsischen, bestenfalls für Sparer bundesweit, auswirken.

Erzgebirgssparkasse hält an Berechnungen fest

Die Erzgebirgssparkasse hält ihre Berechnungen für angemessen und gerecht. Die Zinsanpassungen hätten die Kunden keineswegs übervorteilt. Außerdem beruft sie sich auf die kaufmännischen Prinzipien: Verträge mit Kunden müssten schließlich auf beiderseitigen Nutzen ausgerichtet sein. Gleiches gelte für die Prämiensparverträge „Prämiensparen flexibel“.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale schon Klage gegen die Sparkasse Leipzig eingereicht. Dieser Musterklage haben sich seit Mai diesen Jahres schon rund 750 Kunden angeschlossen.

Sparkassenkunden, die einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, sollten diesen in Bezug auf Zinsanpassungen prüfen lassen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen dafür gerne zur Verfügung. Wenn sich herausstellt, dass Sie bei den Zinsen übervorteilt wurden, vertritt unsere Kanzlei Sie gerne, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Meistens kommt man in solchen Fällen außerdem schneller zu einem positiven Ergebnis, wenn man eigenständig gegen die Bank vorgeht. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné