Widerruf Kreditvertrag? Fehlende Pflichtangaben machen es möglich

27.05.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (325 mal gelesen)
Unabhängig vom aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.03.2020 zum „Kaskadenverweis“ (Az.: C 66/19) beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts in Darlehensverträgen prinzipiell erst zu laufen, wenn alle Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt wurden. Sind diese nicht vollständig, fehlerhaft oder fehlen ganz, beginnt die Widerrufsfrist auch nicht zu laufen. Doch welche Pflichtangaben gibt es und wie können Kreditnehmer davon profitieren?

Nicht erst seit dem EuGH-Urteil zum „Kaskadenverweis“ beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts in Kreditverträgen nicht zu laufen, wenn beispielsweise eine Pflichtangabe gar nicht, nicht angemessen oder nicht vollständig erteilt wurde. Ist das der Fall, kann der Vertrag auch Jahre später noch widerrufen werden. Die Pflichtangaben sind in Art. 247 § 13 EGBGB geregelt.

Beispiel für fehlende Pflichtangaben

An der Anbahnung bzw. am Abschluss mancher Verbraucherdarlehensverträge sind mitunter Darlehensvermittler beteiligt. In dem Fall sind im Vertrag Name und Anschrift des beteiligten Darlehensvermittlers zu nennen.

So wird bei einer Autofinanzierung der Darlehensvertrag für gewöhnlich durch das Autohaus vermittelt. Im Darlehensvertrag müssen daher der Name und die Anschrift des Autohändlers ausdrücklich genannt werden.

Die Anwaltskanzlei Lenné hat bei der Prüfung von Darlehensverträgen immer wieder festgestellt, dass die Angaben zum involvierten Darlehensvermittler entweder komplett fehlen oder nicht vollständig sind.

Vorteile für Verbraucher

Die Widerrufsfrist bei Kreditverträgen beginnt nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zu laufen, wenn die Angaben zum Darlehensvermittler gänzlich oder in Teilen fehlen.

Wenn Ihr Darlehensvertrag einen solchen Fehler enthält, können Sie Ihren Kredit auch heute noch widerrufen, also rückabwickeln. Das hat zum Beispiel den Vorteil, dass Sie bei Immobiliendarlehensverträgen im Falle eines Widerrufs keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.

Ob ein Darlehensvertrag widerrufen werden kann, muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden. Zögern Sie deshalb nicht und vereinbaren Sie kurzfristig ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch mit der Anwaltskanzlei Lenné, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen und durchzusetzen.


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