Ahndung von Verstößen gegen Quarantäne, Kontaktverbot oder Ausgangssperre wegen Coronavirus
24.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (411 mal gelesen)
Das bundesweit angeordnete Kontaktverbot ist eine der Maßnahmen der Bundesregierung, welche die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Drastische Strafen drohen bei Verstößen gegen diese Anordnungen.
Die Corona-Krise hat unser Land aktuell fest im Griff. Um zu verhindern, dass das Coronavirus sich schnell ausbreitet, wurde inzwischen eine Vielzahl von Infizierten sowie deren Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt.
Die Bundesregierung hat nun einen Maßnahmenkatalog erlassen, der die Bewegungsfreiheit der Menschen weiter einschränkt. Schon der Aufenthalt mit einer Person, die nicht zum Kreis der Angehörigen oder zum eigenen Hausstand zählt, ist daher untersagt.
Es drohen daher demnächst saftige Bußgelder, wenn man sich nicht an die neuen Regeln hält. Unterschiedliche Bußgeldkataloge wurden bereits von den jeweiligen Städten und Gemeinden ausgearbeitet. Dabei besteht für gewöhnlich ein gewisser Spielraum bei den Geldstrafen bis zu 25.000 €.
Insbesondere Verstöße gegen angeordnete Quarantänen können als Straftat gewertet und besonders hart geahndet werden. Es ist anzunehmen, dass Behörden bei Verstößen nicht zögern werden, drakonische Strafen auszusprechen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Personen, denen ein Verstoß gegen die Eindämmungsmaßnahmen oder gegen die Quarantäne vorgeworfen wird, sollten auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Es gibt sowohl im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung als auch in den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, Städte und Gemeinden Ausnahmen, deren Bestehen aller Wahrscheinlichkeit nach Auslegungssache sein wird.
Keinesfalls sollten Sie sich ohne anwaltlichen Rat den Behörden gegenüber äußern. Auch verhängte Strafen bei nachweisbaren Verstößen sind in Bezug auf die Höhe sowie deren Rechtsgrundlage zu prüfen, bevor sie akzeptiert werden. Wenn Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, sollten Sie nicht zögern, sich an die Anwaltskanzlei Lenné zu wenden. In unserer Kanzlei sind wir auch in der kommenden Zeit in allen Rechtsfragen für Sie da.
Die Corona-Krise hat unser Land aktuell fest im Griff. Um zu verhindern, dass das Coronavirus sich schnell ausbreitet, wurde inzwischen eine Vielzahl von Infizierten sowie deren Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt.
Die Bundesregierung hat nun einen Maßnahmenkatalog erlassen, der die Bewegungsfreiheit der Menschen weiter einschränkt. Schon der Aufenthalt mit einer Person, die nicht zum Kreis der Angehörigen oder zum eigenen Hausstand zählt, ist daher untersagt.
Es drohen daher demnächst saftige Bußgelder, wenn man sich nicht an die neuen Regeln hält. Unterschiedliche Bußgeldkataloge wurden bereits von den jeweiligen Städten und Gemeinden ausgearbeitet. Dabei besteht für gewöhnlich ein gewisser Spielraum bei den Geldstrafen bis zu 25.000 €.
Insbesondere Verstöße gegen angeordnete Quarantänen können als Straftat gewertet und besonders hart geahndet werden. Es ist anzunehmen, dass Behörden bei Verstößen nicht zögern werden, drakonische Strafen auszusprechen, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
Personen, denen ein Verstoß gegen die Eindämmungsmaßnahmen oder gegen die Quarantäne vorgeworfen wird, sollten auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Es gibt sowohl im Maßnahmenkatalog der Bundesregierung als auch in den Regelungen der jeweiligen Bundesländer, Städte und Gemeinden Ausnahmen, deren Bestehen aller Wahrscheinlichkeit nach Auslegungssache sein wird.
Keinesfalls sollten Sie sich ohne anwaltlichen Rat den Behörden gegenüber äußern. Auch verhängte Strafen bei nachweisbaren Verstößen sind in Bezug auf die Höhe sowie deren Rechtsgrundlage zu prüfen, bevor sie akzeptiert werden. Wenn Ihnen ein solcher Verstoß vorgeworfen wird, sollten Sie nicht zögern, sich an die Anwaltskanzlei Lenné zu wenden. In unserer Kanzlei sind wir auch in der kommenden Zeit in allen Rechtsfragen für Sie da.