Guido Lenné in der ARD: PayPal-Zahlungen für Online-Glücksspiel

21.09.2018, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (598 mal gelesen)
Per PayPal für Online-Glücksspiel bezahlt: Entgegen dem gesetzlichen Verbot bietet PayPal die Onlinezahlung für illegales Online-Glücksspiel an. Spieler haben jedoch die Möglichkeit, die entsprechende PayPal-Lastschrift rückgängig zu machen. Doch was passiert, wenn Paypal dann ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet? Guido Lenné dazu in der ARD-Sendung plusminus.

Die Online-Zahlung mittels PayPal ist in Deutschland sehr beliebt und folglich weit verbreitet. Sie ist mittlerweile bei den meisten Online-Shops möglich. PayPal geht dabei für gewöhnlich in Vorkasse und überweist den Kaufpreis in E-Geld an den Händler. Anschließend wird der dem Kaufpreis entsprechende Zahlbetrag vom Girokonto des Verbrauchers mittels SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht.

Entgegen dem gesetzlichen Verbot bietet PayPal die Online-Zahlung leider auch für das illegale Online-Glücksspiel an. Hat der Spieler in Unkenntnis der Illegalität mittels PayPal bezahlt, so hat er aber die Möglichkeit, die PayPal-Lastschrift zu stornieren. Gemäß § 675x Abs. 4 BGB ist die Erstattung des Betrags innerhalb von 8 Wochen ab Belastungsbuchung ohne Angabe von Gründen möglich.

Das führt dazu, dass PayPal gegen den Verbraucher eine offene Forderung hat. Bisher wollte PayPal diese Forderungen gerichtlich nicht durchsetzen, denn schließlich stehen diese im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel.

PayPal klagt die Forderungen nun vermehrt ein

Inzwischen lässt PayPal aber immer öfter über Inkassounternehmen gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Das trifft dann vor allem jene Verbraucher, die sich nicht rechtzeitig um eine professionelle Forderungsabwehr durch einen Rechtsanwalt gekümmert, sondern die Aufforderungen der Inkassounternehmen ignoriert haben.

Reagieren Verbraucher nicht umgehend mit entsprechenden Maßnahmen, riskieren sie unter Umständen, eine Abwehr der Forderung unmöglich zu machen. Die Konsequenz: Das zurückgeholte Geld muss PayPal schlussendlich erstattet werden, selbst wenn PayPal dieses Geld von Rechts wegen nicht zusteht.

Medien greifen das Thema vemehrt auf

Derzeit schlägt dieses Thema in den Medien Wellen. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, wird in diversen Artikeln dazu zitiert. In der ARD-Sendung plusminus erklärt er, wie Verbraucher sich gegen die Forderungen von PayPal wehren können. Den Beitrag finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Anwaltskanzlei Lenné:
https://www.youtube.com/watch?v=n9G37ETsZkM

Bisher konnte die Kanzlei für ihre Klienten sämtliche Forderungen von PayPal im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel erfolgreich abwehren, unabhängig von der Höhe der Forderung.

Wenn auch Sie betroffen sind, unterstützt die Anwaltskanzlei Lenné Sie gerne dabei, die sittenwidrige Forderung von PayPal unmittelbar nach Rückbuchung erfolgreich abzuwehren und unnötige Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden. Vereinbaren Sie daher schnellstmöglich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um Ihren individuellen Fall sowie die beste Vorgehensweise zu besprechen.


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