Betriebsschließungsversicherung: Allianz erneut mit außergerichtlichem Vergleich

29.01.2021, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Zum zweiten Mal hat die Allianz in einem Gerichtsverfahren am Landgericht München einen Vergleich mit einem Gastronomen geschlossen. Seit dem Lockdown im Frühjahr 2020 ist bereits eine Vielzahl an Klagen von Hoteliers und Gastronomen gegen den Versicherer eingegangen, weil der die Zahlung bei Betriebsschließungsversicherungen verweigerte.

Kurz vor Urteilsverkündung schloss die Allianz einmal mehr einen außergerichtlichen Vergleich mit einem Gastwirt. Dieser hatte den Versicherungsriesen auf Ansprüche aus seiner Betriebsschließungsversicherung verklagt. Die Höhe der Vergleichssumme ist nicht bekannt. Geklagt hatte der Münchner Gastronom auf ca. 160.000 Euro – die Summe, die zu zahlen die Allianz sich im Zuge des ersten Lockdowns 2020 geweigert hatte.

Gerichtsverfahren mit sehr unterschiedlichem Ausgang

In diesem Fall wäre ein Urteil zugunsten des Klägers durchaus zu erwarten gewesen: Die Richter am Münchner Landgericht hatten im Prozessverlauf einen Versicherungsfall erkannt und die Zahlungsverweigerung seitens der Allianz beanstandet. Dies ist bereits der zweite von der Allianz geschlossene Vergleich in einem Gerichtsverfahren in München. Es scheint so, als wolle der Versicherungsriese eine Verurteilung um jeden Preis vermeiden. Das erste Mal hatte sich die Allianz im Herbst letzten Jahres, ebenfalls kurz vor Urteilsverkündung, mit einem anderen Münchner Gastronomen außergerichtlich geeinigt, der auf 1,1 Millionen Euro geklagt hatte. Diverse weitere Klagen sind derzeit noch anhängig.

Ganz anders verlief ein Fall am Landgericht Bochum. Hier hatten die Richter nach nur 20-minütiger Verhandlung zugunsten der Allianz geurteilt und angemerkt, dass ohnehin damit zu rechnen sei, dass der Fall in die Berufung gehen werde. Das Gericht sah den Versicherungskonzern als leistungsfrei an, da dieser den Umfang des gebotenen Schutzes in seinem Vertragswerk eindeutig definiert hatte.

Im vor dem Münchner Landgericht verhandelten Fall wirkte sich das Vertragswerk hingegen zuungunsten des Versicherers aus. Zwar hatte die Allianz im Kleingedruckten diverse Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, aber eben nicht das Coronavirus. Wie der Versicherer inzwischen selber angibt, habe man die Gefahr durch eine Pandemie unterschätzt, obwohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit dem Jahr 2003 davor warnt. Aktuell werden bei dem Versicherungskonzern zahllose Policen und deren Bedingungen überprüft – und gekündigt.

Allianz nicht nur in Deutschland unter Druck

Auch außerhalb Deutschlands wird es teilweise eng für den Versicherer. Wie es in einem wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs in Großbritannien, wo die Allianz ebenfalls stark am Markt vertreten ist, heißt, müssen die Versicherungen für die Ausfälle der Versicherungsnehmer im Zuge der Corona-Krise aufkommen.

In Deutschland wird jetzt mit Spannung darauf gewartet, wie die Gerichte den sogenannten „bayrischen Kompromiss“ bewerten werden, der letztes Jahr von diversen Versicherern und Kunden geschlossen wurde. Dieser sieht vor, dass im Schadensfall 15 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt werden. Dafür war eine Summe im dreistelligen Millionenbereich bereitgestellt worden. Auf den bayrischen Kompromiss hatten sich aber auch viele in Not geratene Versicherte in der ganzen Bundesrepublik eingelassen. Am Münchner Gericht sind in diesem Zusammenhang bereits erste Klagen wegen „Sittenwidrigkeit“ eingegangen.

Die unterschiedlichen Prozessverläufe machen deutlich, dass es von Fall zu Fall auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen ankommt. Wenn auch Sie mit Ihrer Betriebsschließungsversicherung betroffen sind und Ihren Versicherer auf Zahlung verklagen möchten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné zur Seite. Wir prüfen die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags, beraten Sie zu Ihren Erfolgsaussichten vor Gericht und kämpfen dafür, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Gerne können Sie sich unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch beraten lassen.


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