Bloß nicht vor Gericht: Online-Casinos bieten vermehrt Vergleiche an

20.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (4268 mal gelesen)
Offenbar möchten es Online-Casinobetreiber aktuell keinesfalls auf gerichtliche Auseinandersetzungen mit Spielern ankommen lassen. So bieten sie immer wieder Vergleiche an, wenn Spieler ihr verlorenes Geld auf dem Klageweg zurückholen wollen.

In Deutschland ist sowohl das Veranstalten als auch die Vermittlung von Glücksspielen im Internet laut Glücksspielstaatsvertrag verboten. Folglich haben Verbraucher, die Geld in einem Online-Casino verspielt haben, gute Chancen, ihre Einsätze mithilfe eines Anwalts zurückzuholen. Online-Casinos bieten also aus gutem Grund vermehrt Vergleiche an, um diese Angelegenheiten möglichst außergerichtlich zu regeln.

Online-Casino zahlt Großteil der Einsätze zurück

In einem solchen außergerichtlichen Verfahren hat unsere Kanzlei ein Online-Casino unmittelbar mit der Forderung eines unserer Mandanten auf Rückzahlung seiner verlorenen Einsätze konfrontiert. Es ging dabei durchaus um eine nennenswerte Summe. Im Zuge der Verhandlungen bot der Online-Casinobetreiber einen hohen Vergleichsbetrag an. Zudem erreichte unsere Kanzlei in den Vergleichsverhandlungen die Einwilligung des Online-Casinos, neben dem vereinbarten Vergleichsbetrag auch für die Kosten unserer Beauftragung aufzukommen.

Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Online-Casinos versuchen, gerichtliche Auseinandersetzung wo möglich zu vermeiden, und bereit sind, entsprechend hohe Vergleichsbeträge anzubieten. Unser Mandant konnte dadurch einen großen Teil seiner verspielten Einsätze mit geringem Aufwand zurückholen.

Haben auch Sie Geld in einem Online-Casino verloren? Dann prüfen wir Ihren individuellen Fall gerne. In vielen Fällen besteht außerdem die Möglichkeit, das gezahlte Geld über den jeweiligen Zahlungsdienstleister oder die Bank zurückzuholen. Das ist unter anderem davon abhängig, wie lange die Zahlung zurückliegt. Um zu prüfen, ob diese Option in Ihrem Fall möglich ist, und das beste Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen, vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung, vor Ort oder telefonisch.


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