Ab sofort in Kraft: Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei Online-Zahlungen

15.01.2021, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (240 mal gelesen)
Seit dem 15.01. gelten für Zahlungen mit Kreditkarte strengere Sicherheitsvorgaben. Durch die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll das Einkaufen im Internet sicherer werden. Komplizierter werden die Zahlvorgänge für Verbraucher allerdings auch. Und Cyber-Kriminelle haben noch andere Möglichkeiten, an Daten und Geld der Verbraucher zu kommen. Was sich durch die neue Zahlungsrichtlinie verändert und wo Verbraucher weiterhin wachsam bleiben sollten, erfahren Sie nachfolgend.

Online-Einkäufe werden oft per Kreditkarte bezahlt. Bisher waren dafür nur die Kreditkartennummer und Prüfziffer erforderlich. Das ändert sich ab dem 15. Januar. Denn dann ist für Zahlungen der Nachweis zweier voneinander unabhängiger Faktoren nötig. Die Rede ist von der sog. Zwei-Faktoren-Authentifizierung. Die bietet Verbrauchern mehr Sicherheit beim Bezahlen mit Kreditkarte, ist aber auch mit mehr Aufwand verbunden.

Zukünftig müssen Verbraucher also ihre Identität mit zwei voneinander unabhängigen Merkmalen nachweisen, die unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen sind: Besitz, also Handy oder Bankkarte, und Wissen, das Passwort, und Inhärenz, der Fingerabdruck. Beim Online-Banking ist das zum Beispiel die Kombination aus Kartendaten und Passwort bzw. TAN.

In drei Etappen sollen Verbraucher an die neue Authentifizierungsmethode herangeführt werden: Ab dem 15. Januar gilt die Zwei-Faktoren-Authentifizierung für Beträge ab 250 Euro, ab dem 15. Februar für Zahlungen von mindestens 150 Euro und ab dem 15. März für sämtliche Zahlungen.

In Deutschland mit Verspätung: die Payment Services Directive 2/PSD2

Grundlage für die Änderung ist die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie Payment Services Directive 2/PSD2, die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist und Zahlungen innerhalb Europas sicherer und innovativer machen soll. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung bei elektronischen Zahlungsvorgängen ist bereits am 14. September 2019 in Kraft getreten.

Da aber die Umsetzung dieser Authentifizierungsmethode für einige Anbieter problematisch war, räumte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 ein. Der Termin musste erneut verschoben werden, weil im Handel noch erheblicher Anpassungsbedarf für die Implementierung der neuen Richtlinie bestand.

Verbraucher besser geschützt?

Ab sofort wird Online-Banking für die Verbraucher zwar sicherer, gleichzeitig aber auch aufwendiger und komplizierter. Das könnte vielen Kunden anfänglich Probleme bereiten. Alternativ kann in vielen Fällen ein Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna genutzt werden.

Mit der Zwei-Faktoren-Authentifizierung wird es Betrügern wesentlich schwerer gemacht, an die Daten und das Geld der Verbraucher zu kommen, 100%ige Sicherheit bietet sie aber auch nicht. Zudem könnten Cyber-Kriminelle nun vermehrt auf Phishing setzen. Dabei werden Mails von vermeintlich vertrauenswürdigen Quellen, z. B. der Bank oder dem Zahlungsdienstleister, mit Links zu gefälschten Webseiten verschickt. Loggen sich die Kunden auf einer solchen gefälschten Seite ein, können die Betrüger dabei die individuellen Anmeldedaten abgreifen. Wenn man in einer solchen Mail wegen eines vermeintlichen Problems oder Handlungsbedarfs aufgefordert, den enthaltenen Link anzuklicken und dort die persönlichen Zugangsdaten einzugeben, ist immer Vorsicht geboten.

Wenn Sie einer Betrugsmasche von Cyber-Kriminellen zum Opfer gefallen sind, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite. Evtl. besteht sogar die Möglichkeit, die Bank oder den Zahlungsdienstleister auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs können Sie sich zum besten Vorgehen in Ihrem Fall beraten lassen.


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