Negativzins trifft jetzt auch den Verbraucher
27.01.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (186 mal gelesen)
Bankkunden der Volksbank Fürstenfeldbruck, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen, zahlen inzwischen schon ab dem ersten Euro Strafzinsen. Damit gibt die Bank den Negativzins also direkt an den Verbraucher weiter. Unsere Kanzlei geht davon aus, dass weitere Banken dem Beispiel der Volksbank folgen werden.
Im Oktober 2019 führte die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck bei neu eröffneten Tagesgeldkonten Negativzinsen ein. Allen Kunden, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen, werden schon ab dem ersten angelegten Euro 0,5 Prozent Minuszinsen berechnet. Zu diesem Schritt veranlassten die Bank die Strafzinsen von 0,5 Prozent, die Banken zahlen, wenn sie kurzfristig Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken.
Volksbank mit Pionierrolle?
Die Volksbank Fürstenfeldbruck könnte mit diesem Schritt nun eine Lawine lostreten. Es ist damit zu rechnen, dass künftig auch andere Kreditinstitute den Privatsparern Negativzinsen berechnen. Bislang waren hiervon lediglich vermögende Privatkunden und Firmenkunden betroffen. Für diese gab es allerdings für gewöhnlich einen recht hohen Freibetrag, etwa 100.000 Euro, 500.000 Euro oder sogar 1 Million Euro. Schon im November 2019 senkte die Volksbank Magdeburg den Freibetrag für ihre Kunden auf 75.000 Euro. Nun ist die Volksbank Fürstenfeldbruck das erste Kreditinstitut, das seinen Neukunden überhaupt keinen Freibetrag mehr einräumt, sondern die Negativzinsen eins zu eins weitergibt.
Andere Kreditinstitute könnten nun nachziehen. Es ist zu erwarten, dass immer mehr Banken in Deutschland demnächst Negativzinsen einführen werden. Mindestens werden sie aber wohl bestehende Negativzinsen weiter erhöhen oder bislang eingeräumte Freibeträge reduzieren.
Die EZB senkte im September 2019 den Einlagenzins von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent. Den Kreditinstituten wurden zwar auch Freibeträge eingeräumt, doch setzte die Senkung gleichzeitig das Signal, dass ein Ende der Negativzinsen noch lange nicht in Sicht sein dürfte. Banken in Deutschland leiden mehr und mehr unter den Negativzinsen. Daher ist es nicht abwegig, dass sie diese zunehmend an den Durchschnittssparer weitergeben dürften.
Die Reaktion der Banken
21 Banken in Deutschland berechnen ihren Kunden ab hohen Summen schon Negativzinsen. Sieben Institute verlangen bereits Gebühren für Tagesgeldkonten, die sehr niedrig, mitunter auch gar nicht verzinst sind. Für den Verbraucher kommt es so faktisch zu einem Negativzins.
Ab höheren Summen berechnen Banken insbesondere Firmenkunden und Kommunen schon heute Minuszinsen. Vermögenden Privatkunden wird regelmäßig geraten, ihr Geld in Form von Wertpapieren oder Festgeld anzulegen, da im Falle des Verbleibens des Geldes auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto Negativzinsen berechnet werden.
Auch die Deutsche Bank und die Commerzbank haben inzwischen angekündigt, vermögenden Privatkunden in Zukunft Negativzinsen berechnen zu wollen. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken versandte sogar ein Schreiben an alle Mitgliedsinstitute, in dem ein Vierstufenplan vorgelegt wird, wie Volks- und Raiffeisenbanken bei der Einführung von Minuszinsen rechtlich vorgehen sollen.
Fordert eine Bank von ihren Kunden plötzlich Negativzinsen, sollten diese prüfen lassen, ob das in ihrem Fall überhaupt zulässig ist. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.
Im Oktober 2019 führte die Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck bei neu eröffneten Tagesgeldkonten Negativzinsen ein. Allen Kunden, die ein neues Tagesgeldkonto eröffnen, werden schon ab dem ersten angelegten Euro 0,5 Prozent Minuszinsen berechnet. Zu diesem Schritt veranlassten die Bank die Strafzinsen von 0,5 Prozent, die Banken zahlen, wenn sie kurzfristig Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken.
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Die Volksbank Fürstenfeldbruck könnte mit diesem Schritt nun eine Lawine lostreten. Es ist damit zu rechnen, dass künftig auch andere Kreditinstitute den Privatsparern Negativzinsen berechnen. Bislang waren hiervon lediglich vermögende Privatkunden und Firmenkunden betroffen. Für diese gab es allerdings für gewöhnlich einen recht hohen Freibetrag, etwa 100.000 Euro, 500.000 Euro oder sogar 1 Million Euro. Schon im November 2019 senkte die Volksbank Magdeburg den Freibetrag für ihre Kunden auf 75.000 Euro. Nun ist die Volksbank Fürstenfeldbruck das erste Kreditinstitut, das seinen Neukunden überhaupt keinen Freibetrag mehr einräumt, sondern die Negativzinsen eins zu eins weitergibt.
Andere Kreditinstitute könnten nun nachziehen. Es ist zu erwarten, dass immer mehr Banken in Deutschland demnächst Negativzinsen einführen werden. Mindestens werden sie aber wohl bestehende Negativzinsen weiter erhöhen oder bislang eingeräumte Freibeträge reduzieren.
Die EZB senkte im September 2019 den Einlagenzins von minus 0,4 auf minus 0,5 Prozent. Den Kreditinstituten wurden zwar auch Freibeträge eingeräumt, doch setzte die Senkung gleichzeitig das Signal, dass ein Ende der Negativzinsen noch lange nicht in Sicht sein dürfte. Banken in Deutschland leiden mehr und mehr unter den Negativzinsen. Daher ist es nicht abwegig, dass sie diese zunehmend an den Durchschnittssparer weitergeben dürften.
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21 Banken in Deutschland berechnen ihren Kunden ab hohen Summen schon Negativzinsen. Sieben Institute verlangen bereits Gebühren für Tagesgeldkonten, die sehr niedrig, mitunter auch gar nicht verzinst sind. Für den Verbraucher kommt es so faktisch zu einem Negativzins.
Ab höheren Summen berechnen Banken insbesondere Firmenkunden und Kommunen schon heute Minuszinsen. Vermögenden Privatkunden wird regelmäßig geraten, ihr Geld in Form von Wertpapieren oder Festgeld anzulegen, da im Falle des Verbleibens des Geldes auf dem Girokonto oder einem Tagesgeldkonto Negativzinsen berechnet werden.
Auch die Deutsche Bank und die Commerzbank haben inzwischen angekündigt, vermögenden Privatkunden in Zukunft Negativzinsen berechnen zu wollen. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken versandte sogar ein Schreiben an alle Mitgliedsinstitute, in dem ein Vierstufenplan vorgelegt wird, wie Volks- und Raiffeisenbanken bei der Einführung von Minuszinsen rechtlich vorgehen sollen.
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Autor dieses Rechtstipps

Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné
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